Großherzogliches Mecklenburg-Schwerinsches officielles Wochenblatt (GMSOW)
Folgende Tabelle beinhaltet darin genannte Personen, bzw. Ortschaften aus der Griesen Gegend (außer „Postsachen“).
(Jahrgänge 1818, 1820, 1833, 1837, 1841,
1847)
Name |
Bemerkung |
Quelle |
ACKERMANN |
Zum Director
und ersten Lehrer an dem Schullehrer-Seminar in Ludwigslust ist der Seminar-Lehrer ACKERMANN befördert; die
zweite Lehrerstelle an dieser Anstalt dem Lehrer DANKERT, die dritte dem
Lehrer WÄCHTLER, die vierte dem Lehrer SCHMIDT und die fünfte dem Candidaten der Theologie WILBRANDT verliehen worden. Schwerin am 3ten April 1847 |
GMSOW 1847, Nr. 11, III.
Abt., (2) |
ACKERMANN |
Zu der gesetzlichen Prüfung
derjenigen Schullehrer, welche auf einträglichere Stellen versetzt zu werden
wünschen, ist Sonnabend, der vier und zwanzigsten Julius d. J. angesetzt, und
haben alle, welche ein Zeugniß des competirenden Herrn Superintendenten über ihre
Versetzungswürdigkeit vorlegen können, sich Tages zuvor beim Herrn Seminar-Director ACKERMANN zu melden. Ludwigslust
am 16ten Junius 1847 C.W. Sellin, Pastor, Curator des Seminars |
GMSOW 1847, Nr. 19, II.
Abt., (3) |
ACKERMANN |
Zur Prüfung der zu
Michaelis d. J. in das hiesige Großherzogliche Schullehrer-Seminar
aufzunehmenden jungen Leute ist Montag und Dienstag, der sechs und zwanzigste
und sieben und zwanzigste Julius d. J., angesetzt und werden alle, welche dem
Schulfache sich zu widmen geneigt sind, die Erfüllung ihrer Militairpflicht nachweisen können und das 26ste
Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, hierdurch aufgefordert, sich Tags
zuvor hieselbst einzufinden und bei dem Herrn
Seminar-Direktor ACKERMANN zu melden. Die betreffenden Exspectanten
haben bei ihrer Meldung dem Herrn Seminar-Director
ACKERMANN folgende Zeugnisse vorzulegen: 1.) einen Tauf- und Confirmationsschein; 2.) ein ärztliches Zeugnis
über die Beschaffenheit der Brust, des Gesichts und des Gehörs; 3.) Zeugnisse über ihr
Betragen an allen den Orten, an welchen sie sich seit ihrer Confirmation längere Zeit aufgehalten haben. Die
Zeugnisse sind von den compentirenden Herren
Predigern zu erbitten und müssen eine besondere Erklärung über die Theilnahme der Exspectanten am
Gottesdienst und heiligen Abendmahl enthalten; 4.) Zeugnisse über ihre
Vorbereitung für das Seminar; 5.) eine ärztliche
Bescheinigung, daß ihnen die Blattern zum zweiten
Male geimpft sind. Das Zeugnis Nr. 2 muß in der neuesten Zeit und Nr. 5 innerhalb der letzten
Jahre ausgestellt sein. Da zu dieser Prüfung nur solche Seminar-Expectanten
zugelassen werden, welche ihre Militairpflicht
schon genügt haben; so ist für die jüngeren Expectanten,
insofern solche das 18te Lebensjahr bis zum 1sten October
d. J. vollendet haben werden, ein besonderer Prüfungstermin auf Mittwoch, den
fünf und zwanzigsten August d. J. angesetzt. Die Meldung findet des Tags
zuvor bei dem Herrn Seminar-Director ACKERMANN
statt, bei welcher die oben sub Num.
1-4 bezeichneten Zeugnisse vorzulegen sind. Auf besonderen Befehl der
hohen Regierung wird darauf aufmerksam gemacht, daß
Disposition zu Lungenleiden durch die Vorbereitung zum Schullehrerberuf und
durch dessen Verwaltung, die eine kräftige Gesundheit erfordert,
unvermeidlich verschlimmert wird und in der Regel tödtlichen
Ausgang hat; ferner dass Expectanten, in deren
Familien Todesfälle an Schwindsucht vorgekommen sind, auf die Aufnahme in die
Anstalt nur dann rechnen dürfen, wenn die völlig gesunde Beschaffenheit der
Brust außer allem Zweifel ist; und endlich, daß die
Seminar-Expectanten von körperlicher Bewegung und
Arbeit zu sehr entwöhnt sind. Sämmtliche Expectanten haben daher außer den vorerwähnten Zeugnissen
auch solche vorzulegen, welche, wie weit es zu ermitteln steht, ausdrücklich
und bestimmt sich darüber erklären, on in der Familie derselben Fälle von
Lungenleiden vorgekommen und ob sie selber von Anlagen zu solchen frei sind;
so wie auch solche, welche bestimmt aussprechen, daß
der Expectant die für sein künftiges Lebensverhältniß nöthigen
Haus-, Garten- und Feldarbeiten betrieben habe, und mit den dazu
erforderlichen Instrumenten umzugehen verstehe. Ludwigslust
am 16ten Junius 1847, C.W. Sellin, Pastor, Curator des Seminars |
GMSOW 1847, Nr. 19, II.
Abt., (4) |
ACKERMANN |
Diejenigen
Schulamts-Bewerber, welche sich anderswo als im Seminar zum Schulamt vorbereiteten,
werden hierdurch aufgefordert, in Gemäßheit der
allerhöchsten VO vom 19ten December 1834, an der
Abgangs-Prüfung der Seminaristen, welche auf den achten September d. J.
angesetzt ist, theil zu nehmen, und sich zu diesem
Zwecke an gedachtem Tage nämlich dem achten September d. J., Morgens um 8
Uhr, bei dem Herrn Seminar-Direktor ACKERMANN zu melden. Sie haben demselben
vorzulegen: 1.) einen Tauf- und Confirmationsschein; 2.) ein ärztliches Zeugnis
über die normale Beschaffenheit ihres Körpers; besonders der Brust, des
Gesichts und Gehörs; 3.) ein Zeugnis über ihren
bisherigen Lebenswandel; 4.) ein oder mehrere
Zeugnisse über ihre theoretische und practische
Vorbereitung zum Schulfache. Ludwigslust
am 16ten August 1847, C.W. Sellin, Pastor, Curator des Seminars |
GMSOW 1847, Nr. 25, II.
Abt., (2) |
AHRENS |
siehe Landzoll-Berechner
GEUDTNER (1841) |
- |
AHRENS |
Se. Königliche Hoheit haben
gnädigst geruhet, den bisherigen
Privat-Post-Schreiber AHRENS zu Ludwigslust,
zum wirklichen Post-Schreiber bei dem Ober-Post-Amte Rostock, dergestalt zu
ernennen, daß er auf Johannis d. J. eintritt. Schwerin, den 3. Januar
1818 |
GMSOW 1818, Nr. 2, S. 25 |
BARD |
Der zum abjungierten
Prediger in Dömitz ernannte
bisherige Gehüls-Prediger und Rector August BARD
daselbst ist am 10ten Sonntage nach Trinitatis, den
15ten August d.J., in solcher Eigenschaft der
dortigen Gemeinde solitarie präsentirt
und sodann introductirt worden. Schwerin am 30ten August
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 23, III.
Abt., (3) |
BAUER |
Se. Königliche Hoheit haben
das, durch den Tod des Rectors WEBER erledigte Schul-Rectoriat in der Stadt Grabow dem Candidaten der Theologie
Friedrich BAUER wieder zu verleihen geruhet. Schwerin, den 3. April |
GMSOW 1818, Nr. 15, S. 63 |
BAUER |
Der zum Prediger in Lamprechtshagen berufene Rector BAUER zu Grabow ist am 11ten Sonntage nach Trinitatis der kirchlichen Gemeinde zu Lamprechtshagen vorgestellt und darauf ordinirt und an das ihm verliehene Amt angewiesen worden. Schwerin am 3ten September
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 24, III.
Abt., (4) |
BERG |
siehe Protocollist
SCHAUMKELL (1841) |
- |
BERGER |
Von Sr. Königl.
Hoheit dem Großherzoge ist dem Korbmacher J.C. BERGER zu Ludwigslust der Character eines
Hof-Korbmachers in Gnaden ertheilt worden. Schwerin, den 17ten Januar
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 5, S. 18 |
BERGHAUSEN |
Seine Königliche Hoheit der
Großherzog haben allergnädigst geruhet, den
bisherigen Hülfskoch BERGHAUSEN in Ludwigslust zum Mundkoch zu
befördern. Schwerin, den 8ten April
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 14, S. 96 |
BLIEFERT |
Seine
Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Instrumentenmacher C. BLIEFFERT zu
Ludwigslust den Titel eines
Hof-Fortepianomachers beizulegen allergnädigst
geruhet. Schwerin,
den 22sten November 1837 |
GMSOW 1837, Nr. 45, S. 248 |
BÖTEFÜHR |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben den Saaldiener BÖTEFÜHR zu Ludwigslust zum Silberdiener und Tafeldecker zu befördern allergnädigst geruhet. Schwerin, den 9ten Mai 1833 |
GMSOW 1833, Nr. 23, S. 123 |
BRÜCKNER |
Nachdem der Leib-Medicinus STÖRTZEL zu Ludwigslust das bisher verwaltete Kreis-Physicat
in den Aemtern und Städten Grabow, Neustadt, Eldena und Dömitz mit allerhöchster Genehmigung niedergelegt hat; ist
solches Kreis-Physicat von Ihro Königl.
Hoheit dem Doctor der Medicin
C. BRÜCKNER zu Ludwigslust
wiederum verliehen worden. Schwerin, den 19ten März
1818 |
GMSOW 1818, Nr. 13, S. 51 |
BRÜCKNER |
Se. Königl.
Hoheit, der Großherzog, haben geruhet, den Hof-Chirurgus,
Doctor BRÜCKNER zu Ludwigslust, zum Worklichen Hof-Medicus zu ernennen. Schwerin, den 10. Decbr. 1818 |
GMSOW 1818, Nr. 43, S. 177 |
BÜLOW |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben allergnädigst geruhet, den
bisherigen Cabinetsschreiber Johann Friedrich
Wilhelm BÜLOW zu Ludwigslust zum
wirklichen Cabinetts-Copiisten zu befördern und zu
bestellen. Schwerin, am 19ten Junius
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 26, S. 134 |
CHRISTMANN |
In der zu Ostern d. J.
stattgehabten gesetzlichen Prüfung haben das Examen pro ministerio
folgende Candidaten der Theologie bestanden: 3.) der Candidat
Friedrich Johann Ludwig CHRISTMANN aus Eldena. Schwerin am 1sten Mai 1847 |
GMSOW 1847, Nr. 15, III.
Abt., (4) |
COHN |
Von Sr. Königl.
Hoheit dem Großherzoge ist dem Klepner Emanuel COHN
zu Ludwigslust der Character eines Hof-Klepners in
Gnaden ertheilt worden. Schwerin, den 15ten April
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 23, S. 122 |
CRULL |
Nachbenannte, im Recrutierungsjahr 1832 eingetretene
Reserve-Stellvertreter, als 4.) Ludwig August CRULL,
geboren den 14ten November 1810 zu Pritzier,
ritterschaftlichen Amtes Wittenburg, haben mit dem 30sten April d.J.
ihre gesetzliche Dienstzeit beendigt, mithin ihre Stellvertretungs-Prämie
erworben. Wenn nun der unterzeichneten Behörde der gegenwärtige
Aufenthaltsort derselben unbekannt ist, so ersucht sie die löblichen Ortsobrigkeiten dieser vorbenannten Individuen, zur
sicheren Kunde derselben es gelangen lassen zu wollen: daß sie sich ani 1sten Mai d.J. Vormittags in Person in Schwerin im Minetschen gasthofe zu melden
haben, um von der Schwerinschen Militair-Destrics-Behörde
ihre Prämien in Empfang zu nehmen, nachdem sie durch Einreichung der ihnen ertheilten Original-Depositen-Scheine un
obrigkeitlicher, ihre Person bezeichnenden Arteste
gehörig legitimirt erscheinen werden. Jessenitz, den 20. März 1837 |
GMSOW 1837, Nr. 11, S. 81 |
DANKERT |
siehe Seminarlehrer in Ludwigslust ACKERMANN |
- |
DETMERING |
Seine Königliche Hoheit der
Großherzog haben geruhet, den bisherigen Oberbereitern KREICHELT zu Redefin und DETMERING zu Ludwigslust, zum Beweise Ihrer
Allerhöchsten Zufriedenheit mit den Dienstleistungen derselben, den Character eines Stallmeisters zu verleihen und die desfallsigen Patente stempel- und gebührenfrei
ausfertigen zu lassen. Schwerin, am 20sten
September 1837 |
GMSOW 1837, Nr. 36, S.
203/204 |
DIEHN |
siehe Büdner
WEBER (1841) |
- |
DIETERICH |
Von Sr. Königl.
Hoheit dem Großherzoge ist dem Schneidermeister DIETERICH zu Ludwigslust der Titel eines
Hofschneiders in Gnaden erteilt worden. Schwerin, den 12ten Junius
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 29, S. 146 |
DUNKELMANN |
Dem Lehrer DUNKELMANN in Grabow ist die Conrectorstelle
an dortiger Stadtschule verliehen worden. Schwerin am 29sten April
1847 |
GMSOW 1847, Nr. 15, III.
Abt., (3) |
EGGERß |
Zur Besichtigung und
Bezeichnung der von den GH Vollbluthengsten und Landbeschälern gefallenen
Füllen wird der Herr Stallmeister EGGERß eintreffen: den 30sten August 1837 in Grabow, den 31sten August 1837 in Neustadt. Der Gestüts-Inspektor, Herr
Oberbereiter KREICHELT, kommt: am 12ten August 1837 zu Findenwirunshier, am 14ten August 1837 zu Redefin. Die Herren Beamten wollen
dafür sorgen, daß die Interessenten ihres Bezirks
an den gedachten Tagen, Morgens acht Uhr, die von den herrschaftlichen
Beschälern gefallenen Füllen an einem passenden Orte versammelt haben, daß vollständige Listen darüber in Bereitschaft sind und
hinsichtlich der abwesenden Stuten nachgewiesen werde, ob solche Füllen
getragen, versetzt haben oder güst geblieben sind. Redefin,
den 17ten Julius 1837 |
GMSOW 1837, Nr. 27, S. 154 |
EGGERß |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben geruhet, den Stallmeister EGGERß in Ludwigslust aus seinen bisherigen Dienst-Verhältnissen zum
Großherzoglichen Marstalle, auf sein Ersuchen, in Gnaden zu entlassen. Schwerin am 16ten Junius
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 18, III.
Abt., (5) |
ERFURTH |
Der zum Prediger zu Picher berufene Pastor ERFURTH von
Hohenkirchen ist am zweiten Sonntag nach Trinitatis
an das ihm verliehene Amt angewiesen worden. Schwerin am 29sten Junius
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 19, III.
Abt., (11) |
FLÖRCKE |
Se. Königl.
Hoheit der Großherzog haben dem Ehrn-Präpositus
C.C.A. FLÖRCKE zu Grabow, in
gnädigster Anerkennung seiner vieljährigen treuen Amtsführung, den Character eines Kircheraths zu ertheilen und das unterm 10ten d.M.
taxfrei ausgefertigte, deßfallige Patent
allerhöchst zu vollziehen geruhet. Schwerin, den 22sten December 1832 |
GMSOW 1833, Nr. 2, S. 7 |
GÄDCKE |
Dem Thierarzte
Ludwig GÄDCKE in Hagenow ist die Erlaubniß zur Ausübung der Thierarzneikunde
ertheilt worden. Schwerin am 8ten Julius
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 20, III.
Abt., (2) |
GEBERT |
Dem Kreis-Chirurgus
August Heinrich GEBERT zu Grabow
ist, nachdem derselbe die durch die Medicinal-Ordnung
vorgeschriebenen Zeugnisse beigebracht hat, die Befugniß
zur Ausübung der Geburtshülfe und der Schutzblattern-Impfung beigeleget worden. Schwerin, den 23sten März
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 13, S. 60 |
GEUDTNER |
Von Sr. Königlichen Hoheit
dem Großherzoge ist an die Stelle des anderweitig beförderten
Steuer-Einnehmers und Landzoll-Berechners GEUDTNER
zu Dömitz der bisherige Steuer-Revisions-Gehülfe AHRENS hieselbst
wiederum zum Steuer-Einnehmer und Landzoll-Berechner
zu Dömitz ernannt worden. Schwerin am 16ten Junius
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 18, III.
Abt., (7) |
GLAEVECKE |
Der Amtsauditor, Advocat GLAEVECKE zu Neustadt
ist in der ihm angestellten gesetzlichen Prüfung zur Verwaltung des
Richteramts qualificirt befunden worden. Schwerin am 6ten Februar
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 6, II.
Abt., (1) |
GLÖCKLER |
Seine
Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den bisherigen
Amts-Mitarbeiter cum voto Carl Friedrich GLÖCKLER zu Hagenow zum vierten Beamten beim dortigen Amte, mit dem Character als Amtsverwalter, zu befördern. Schwerin,
den 9ten December 1837 |
GMSOW 1837, Nr. 49, S. 267 |
GROß |
Se. Königl.
Hoheit, der Großherzog, haben den Friederich Georg GROß zum Bau-Conductuer in Ludwigslust
unter heutigem Dato allergnädigst zu bestellen
geruhet. Schwerin, den 15ten August
1820 |
GMSOW 1820, Nr. 26, S. 131 |
HELD |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben geruhet, den bisherigen Zuchthaus-Prediger HELD die zweite
Pfarrstelle an der Stadtkirche Dömitz
zu verleihen, und ist derselbe am 25sten v.M. in
sein Amt eingeführt worden. Schwerin am 3ten Mai 1841 |
GMSOW 1841, Nr. 15, III.
Abt., (4) |
HEMPEL |
Der Conrector
HEMPEL in Crivitz ist zum Rector an der Stadtschule in Hagenow befördert worden. Schwerin am 19ten Junius
1847 |
GMSOW 1847, Nr. 20, III.
Abt., (2) |
HERMES |
Nach Vollendung der von Sr.
Königlichen Hoheit dem Großherzoge angeordneten Erbauung einer Kirche zu Redefin und Errichtung einer
besonderen Pfarre daselbst, ist der durch Stimmenmehrheit von der dieser
neuen Parochie zugewiesenen kirchlichen Gemeinde
zum Prediger erwählte Candidat der Theologie
Friedrich Gustav Georg HERMES hierselbst am Sonntage Quinquagesimä,
den 14ten v. M., nach vorausgegangener Ordination, in sein neues Amt eingeführet worden. Schwerin am 9ten März 1847 |
GMSOW 1847, Nr. 9, III.
Abt., (3) |
HESSE |
siehe Protocollist
SCHAUMKELL (1841) |
- |
JANUS |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben allergnädigst geruhet, die durch
den Tod des Försters BRANDES zu Radelübbe erledigte
Försterstelle dem Jäger Carl Gustav JANUS zu Ludwigslust wiederum zu verleihen. Schwerin, den 8. Junius
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 24, S. 126 |
JONAS |
Serenissimus haben allergnädigst geruhet, die durch den Tod des Försters
JONAS erledigte Försterstelle zu Quast
dem Jäger Friederich PODORF zu Lübz wiederum zu verleihen und denselben solcherhalb in Eid und Pflicht nehmen zu lassen. Schwerin, den 28sten
Februar 1833 |
GMSOW 1833, Nr. 11, S. 47 |
KLEIMINGER |
Von Sr. Königlichen Hoheit
dem Großherzoge ist der Superindendent, Consistorial-Rath PASSOW von Sternberg als
Ober-Hofprediger nach Ludwigslust
berufen, und dagegen der bisherige Seminarien-Inspector
und Hülfsprediger KLEIMINGER von dort, als Superindendent nach Sternberg vociret
worden. Schwerin, 26sten Mai 1818 |
GMSOW 1818, Nr. 22, S. 95 |
KOCH |
Se. Königl.
Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst geruhet,
nach geschehener Beförderung des Amtmanns VON STORCH zu Warin
zum wirklichen Justizrath bei der Justiz-Canzellei zu Rostock, den Amtsverwalter KOCH zu Hagenow, an des Ersteren Stelle
wieder als zweiten Beamten nach Warin zu versetzen,
und dagegen dem bisherigen Amts-Auditor KRÜGER zu
Wittenburg die eröffnete dritte Beamtenstelle zu Hagenow, mit Beilegung des Characters
als Amts-Verwalter, zu verleihen. Schwerin, den 30. October 1818 (Großherz. Cammer) |
GMSOW 1818, Nr. 41, S. 170 |
KOPPE |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben allergnädigst geruhet, die
eröffnete zweite Beamtenstelle beim Amte Neustadt
dem Amtsverwalter KOPPE, bisher zu Dömitz,
mit Beilegung des Amtmanns-Charcters, wieder zu
verleihen. Schwerin, den 21sten März
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 14, S. 62 |
KOPPE |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben geruhet, den Amtsverwalter SCHEEL zu Schwaan
zum zweiten Beamten beim Amte Dömitz,
mit dem Character als Amtmann, zu ernennen, den
Amtmann KOPPE zu Neustadt in die
beim Amte Grabow erledigte zweite
Beamtenstelle zu versetzen, und den dritten Beamten, Domainenrath
von Buch zu Doberan zum zweiten Beamten beim dortigen Amte zu befördern. Schwerin am 29sten Mai
1841; siehe auch Amtsverwalter WEBER (1841) |
GMSOW 1841, Nr. 17, III.
Abt., (5) |
KREICHELT |
siehe Stallmeister EGGERß
(1841) |
- |
KREICHELT |
siehe Bereiter DETMERING |
- |
KRÜGER |
siehe Amtsverwalter KOCH
(1818) |
- |
KRÜGER |
Von Sr. Königlichen Hoheit,
dem Großherzoge, ist der Stadtrichter und Bürgermeister Advokat Johann Georg August
KRÜGER in Hagenow mit dem Character als Hofrath begnadiget worden. Schwerin, den 21sten Junii 1820 |
GMSOW 1820, Nr. 22, S. 99 |
KRÜGER |
Der bisherige Amtsverwalter
KRÜGER zu Grabow ist zum zweiten Beamten
und Amtmann beim Amte Crivitz allerhöchst ernannt worden. Schwerin, den 20sten Junius
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 25, S. 144 |
LANGE |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben den Stadtsecretair und Gerichts-Actuar LANGE zu Hagenow zum Actuar und Registraturgehülfen beim Criminal-Collegio
zu Bützow zu bestellen geruhet. Schwerin am 2ten August
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 21, III.
Abt., (8) |
LANGSCHMIDT |
Der Amts-Protocollist
LANGSCHMIDT zu Grabow ist seines
Dienstes als Protocollist beim dortigen Amte
entlassen worden. Schwerin am 25sten Januar
1847 |
GMSOW 1847, Nr. 6, III.
Abt., (1) |
LIVONIUS |
Es wird hiedurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Verlegung des Marstall-Amts-Gerichts von Ludwigslust nach Schwerin nunmehr
statt gehabt hat, und der Hofrath LIVONIUS hieselbst
als Justitiar und rechtlicher Beistand desselben bestellt worden ist. Schwerin am 16ten Januar
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 3, II.
Abt., (2) |
LOSCHER |
Se. Königliche Hoheit haben
gnädigst geruhet, dem Bürgermeister, Advokaten
LOSCHER, zu Neustadt, den Hofraths-Charakter unterm heutigen Dato zu ertheilen. Schwerin, den 20sten
November 1820 |
GMSOW 1820, Nr. 36, S. 161 |
MARTINI |
siehe Amtsverwalter WEBER
(1841) |
- |
MEINCKE |
siehe Büdner
WEBER (1841) |
- |
MELTZER |
Von Sr. Königlichen Hoheit
dem Großherzoge ist dem Criminal-Gerichts-Actuar
und Registraturgehülfen MELTZER die Stelle eines Stdatsecretairs und Gerichtsactuars
zu Hagenow allergnädigst
verliehen worden. Schwerin am 2ten August
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 21, III.
Abt., (9) |
MENGES |
Seine Königliche Hoheit der
Großherzog haben dem Tischler H. MENGES junior zu Ludwigslust den Titel eines Hof-Tischlers allergnädigst
beigelegt. Schwerin, den 28sten August
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 33, S. 190 |
MENZEL, gen. GLOEDE |
Dem Ernst Heinrich
Friedrich MENZEL aus Meyenburg ist, nachdem derselbe von dem Kaufmann Carl
GLOEDE zu Ludwigslust adoptirt worden, die Erlaubniß ertheilt, künftig den Familiennamen: „MENZEL, genannt
GLOEDE“ zu führen. Schwerin am 7ten Junius
1847 |
GMSOW 1847, Nr. 19, III.
Abt., (2) |
MILLIES |
Dem Doctor
der Medicin Johann Heinrich Wilhelm MILLIES aus Ludwigslust ist heute die Concession zur Ausübung der Medicin,
Chirurgie und Geburtshülfe im hiesigen GH erteilt worden. Schwerin, am 3ten Junius
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 24, S. 138 |
MÜFFELMANN |
Von Sr. Königl.
Hoheit dem Großherzoge ist der Koch MÜFFELMANN zu Ludwigslust, bisher in Diensten des hochsel.
Herzogs Carl Hoheit, zum Mundkoch in Gnaden ernannt worden. Schwerin, den 17ten October 1833 |
GMSOW 1833, Nr. 47, S. 220 |
MÜHLENBRUCH |
Se. Königliche Hoheit der Großherzog
haben geruhet, den Amtsverwalter MÜHLENBRUCH zum dritten Beamten beim Amte Neustadt zu befördern, … Schwerin am 2ten Julius
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 19, III.
Abt., (12) |
OTTO |
Se. Königliche Hoheit, der
Großherzog, haben allergnädigst
geruhet, den Amtsverwalter OTTO zu Dömitz
zum 4ten Beamten beim Amte Neustadt
zu bestellen. Schwerin, den 3. Januar
1818 |
GMSOW 1818, Nr. 6, S. 29 |
OTTO |
Se. Königliche Hoheit haben
allergnädigst geruhet, die eröffnete erste
Beamtenstelle zu Hagenow dem bisherigen zweiten Beamten, Amtmann OTTO zu Neustadt wieder zu verleihen und ihm
zugleich den Character als Oberamtmann beizulegen. Schwerin, den 91ten April
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 16, S. 74 |
PASCHEN |
Dem Doctor
der Medicin Erduard Heinrich
Gustav PASCHEN zu Hagenow ist die Consession zur unbeschränkten medicinischen
Praxis, mithin zur Ausübung der Medicin, Chirurgie
und Geburtshülfe, erteilt worden. Schwerin am 6ten October 1841 |
GMSOW 1841, Nr. 24, III.
Abt., (1) |
PASSOW |
siehe Amtmann VON PENTZ |
- |
PASSOW |
Siehe Seminarien-Inspector
und Hülfsprediger KLEIMINGER (1818) |
- |
PASSOW |
Dem pensionierten Amtmann
PASSOW zu Hagenow ist der bei
seiner Anstellung als Beamter von ihm aufgegebne Betrieb der Notariats-Praxis
jetzt wieder gestattet, und wird solches hiedurch
mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß der genannte Amtmann seinen
Aufenthalt in Grabow nehmen wird. Schwerin am 18ten März 1841 |
GMSOW 1841, Nr. 11, III.
Abt., (1) |
RÖPKE |
Siehe Hoftrompeter Carl
Gottlieb WINCKLER (1818) |
- |
RÜST |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben geruhet, den Herrmann RÜST aus Ludwigslust zum Bereiter beim Haupt- und Landgestüt zu Redefin zu bestellen. Schwerin am 25sten November
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 30, III.
Abt., (4) |
SCHAUMKEL |
Von Sr. Königl.
Hoheit dem Großherzoge ist der bisherige Gendarmerie-Brigadier H. SCHAUMKEL
zum Protocollisten und Actuar
bei dem Gerichte zu Ludwigslust allergnädigst ernannt und bestellet worden. Schwerin, am 30sten April
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 20, S. 107 |
SCHAUMKELL |
Se. Königliche Hoheit der Großherzog
haben geruhet, nach erfolgter Pensionierung des Gerichtsactuars
BERG in Ludwigslust, den Protocollisten SCHAUMKELL daselbst zum ersten Gerichts-Actuar und Auctionator
zu befördern, und den bisherigen Feldwebel bei der Grenadier-Garde HESSE
wieder zum Protocollisten und zweiten Actuar beim Gericht in Ludwigslust zu bestellen. Schwerin am 27sten August
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 24, III.
Abt., (2) |
SCHEEL |
siehe Amtmann KOPPE (1841) |
GMSOW 1841, Nr. 17, III.
Abt., (5) |
SCHMIDT |
siehe Seminarlehrer in Ludwigslust ACKERMANN |
- |
SCHMIDT |
siehe Förster WESTPHAL |
- |
SCHULZ |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben allergnädigst geruhet, den
bisherigen Candidaten der Theologie Heinrich C.C.
SCHULZ zu Ludwigslust zum Rector
bei der Stadtschule zu Teterow zu ernennen. Schwerin, den 19ten August
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 33, S. 161 |
SCHWARTZ |
Dem Doctor
der Medicin Adolph SCHWARTZ aus Isenhagen,
jetzt zu Dömitz, ist nach
beigebrachtem medicinalordnungsmäßigem Zeugnisse seiner
Fähigkeit zur Ausübung der Medicin, Chirurgie und
Geburtshülfe, die unbeschränkte Consession zur medicinischen Praxis in den hiesigen Landen ertheilt. Schwerin, am 2ten September
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 33, S. 189 |
SEELICKE |
Seine Königliche Hoheit der
Großherzog haben dem Vergolder Eduard SEELICKE zu Ludwigslust den Titel eines Hof-Vergolders allergnädigst
beigelegt. Schwerin, den 29sten März
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 13, S. 92 |
SELLIN |
Es wird hiedurch
gemeinkündig gemacht, daß
das von dem Doctor Werner REINHOLD zu Malchow
angekündigte sogenannte Präparandum
durchaus nicht in Uebereinstimmung mit dem Seminardirektor
SELLIN zu Ludwigslust errichtet
ist und in keiner Verbindung mit dem dortigen Schullehrer-Seminar stehet,
noch stehen wird. Schwerin, am 28sten Mai
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 22, S. 118 |
SELLIN |
Zur Prüfung der Michaelis d.J. in das hiesige Großherzogliche Seminar
aufzunehmenden jungen Leute ist der zwölfte Julius angesetzt, und werden alle
, welche dem Schulamte sich zu widmen geneigt sind, ihre erfüllte Militairpflicht darthun können
und das sechsundzwanzigste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, hiedurch aufgefordert, sich Tags zuvor hieselbst einzufinden und bei dem Herrn Seminardirektor
SELLIN zu melden. Sie haben vorzulegen: 1.) einen Tauf- und Confirmationsschein; 2.) ein ärztliches Zeugnis über
die gesunde Beschaffenheit der Brust, des Gesichts und Gehörs; 3.) ein Zeugnis über ihren
bisherigen Lebenswandel; 4.) ein
Zeugniß über ihre Vorbereitung für das Seminar. Die letzten drei Atteste
müssen in der neuesten Zeit ausgestellt sein. Ludwigslust
am 26ten Mai 1837, Oberhofprediger Walter |
GMSOW 1837, Nr. 20, S. 126 |
STEFFEN |
Dem Viehverschneider,
Büdner Friedrich STEFFEN zu Lübtheen ist die nachgesuchte Concession
zum Viehverschnitt in den Großherzoglichen Domainen
ertheilt worden. Schwerin am 8ten März 1841 |
GMSOW 1841, Nr. 9, III.
Abt., (1) |
STEINMANN |
Von Sr. Königl.
Hoheit, dem Großherzoge, ist der bisherige Amts-Auditor
STEINMANN zu Goldberg, als Mitarbeiter cum voto beim Amte Dömitz, unter Beilegung des Characters als Amtsverwalter, angestellt worden. Schwerin, den 11ten März
1818 (Großherz. Cammer) |
GMSOW 1818, Nr. 12, S. 47 |
STICHERT |
Der durch Stimmenmehrheit
zum Prediger zu Hornstorf erwählte bisherige Hülfsprediger
STICHERT aus Techentin
ist am 15ten Sonntage nach Trinitatis, den 20sten
September v. J., in sein Amt eingeführet worden. Schwerin am 27sten Februar
1847 |
GMSOW 1847, Nr. 7, III.
Abt., (2) |
STÖRTZEL |
siehe Doctor
der Medicin C. BRÜCKNER (1818) |
- |
STÖRTZEL |
Se. Königl.
Hoheit haben allergnädigst beschlossen, auf
Michaelis dieses Jahrs den Stand-Ort der Gens d’armerie-Brigade
für den Destrict Parchim von Lübz nach Grabow zu verlegen und deshalb die,
von dem Amtshauptmann KLOß zu Lübz bisher
Allerhöchsten Zufriedenheit verwalteten, Geschäfte eines Vice-Kreis-Polizeimeisters
dieses Destrics, vom erwähnten Zeitpunkte an, dem
Ober-Amtmann STÖRTZEL zu Grabow in
Gnaden zu übertragen. Schwerin, den 24sten Junii 1818 |
GMSOW 1818, Nr. 25, S. 108 |
THIEM |
Die erledigten Rectorstellen an der Stadtschule in Dömitz und in Rehna sind resp. dem Conrector
THIEM zu Dömitz und dem Conrector DEHN zu Tessin
Allerhöchst verliehen worden. Schwerin am 5ten October 1841 |
GMSOW 1841, Nr. 26, III.
Abt., (2) |
TIMM |
Seine Königliche Hoheit der
allerdurchlauchigste GH haben das erledigte
Stadtrichteramt zu Neustadt
daselbst neu erwählten Bürgermeister Advocaten TIMM
in Güstrow zu übertragen geruht. Schwerin, am 3ten August
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 30, S. 163 |
TROLSEN |
Se. Königl.
Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet,
den Jäger Fritz TROLSEN in Ludwigslust
zum Hofjäger daselbst zu ernennen. Schwerin, den 6ten
September 1833 |
GMSOW 1833, Nr. 36, S. 171 |
VIERECKE |
Da nachbenannte
beurlaubte Dragoner, als: … 3.) Theodor Heinrich Carl
VIERECKE, aus Neustadt, … auf die, resp. nach ihren
Beurlaubungs- und Geburtsorten erlassenen Einberufungsschreiben zum 1sten d.M. nicht eingekommen sind, so werden dieselben nunmehr
mittelst dieser öffentlichen Aufforderung befehligt, sich annoch
ohne Aufenthalt, zur Vermeidung der gesetzlichen Nachteile, beim Regimente zu
gestellen und gehörig zu melden; zugleich aber
ergeht an alle löblichen Polizei- und sonstigen Behörden geziemend das
Ersuchen, die betreffenden Individuen, wenn thunlich,
mit ihrer Einberufung bekannt zu machen und hierher zu dirigieren. Ludwigslust
am 12ten März 1841 Der Oberslieutenant
und Commandeur des Grissherzoglichen
Dragoner-Regiments, VON KLEEBURG |
GMSOW 1841, Nr. 9, II.
Abt., (2) |
VOGEL |
Se. Königliche Hoheit haben
gnädigst geruhet, den Advokaten Christian Georg
Carl VOGEL zu Dömitz zum Adjunct seines Vaters, des Bürgermeisters VOGEL daselbst,
zu ernennen. Schwerin, den 7ten Januar
1820 |
GMSOW 1820, Nr. 3, S. 14 |
VON BODDIEN |
Der hierunter befindliche
Auszug aus dem vom General-Major VON BODDIEN zu Ludwigslust, als Inspekteur der Gendarmerie eingereichte
Verzeichnisse der im Laufe des Jahrs 1832 von der Großherzoglichen Gendarmerie
zur Haft gebrachten Personen wird damit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht. Schwerin, am 16ten März
1833 Tabelle… (in Ludwigslust: 1
Dieb, 25 Bagabonden und Landstreicher, 2 Bettler, 1
Steuer- und Zoll-Defraudanten, 4 Inländische Refractairs, 12 des Diebstahls, Betrugs, Umhervagirens, Bettelns u.s.w.
verdächtig., 3 gegen Polizeigesetze sich Vergangene) |
GMSOW 1833, Nr. 14, S.
62/63 |
VON BODDIEN |
Das von dem General-Major
VON BODDIEN zu Ludwigslust, als
Inspekteur der Gendarmerie, eingereichte Verzeichnis sämmtlicher
im Laufe des Jahres 1836 von der Großherzoglichen Gendarmerie zur Haft
gebrachten Personen wird auszugsweise hieneben zur
öffentlichen Kenntniß gebracht. Schwerin, den 24sten Junius
1837 Tabelle… (in Ludwigslust:
41 Bagabonden und Landstreicher, 31 Des Diebstahls,
Betrugs, Umhervagirens, Bettelns u.s.w. verdächtig., 12 Gegen Polizeigesetze sich
Vergangene, 1 Auf Requisition höherer und anderer Behörden) |
GMSOW 1837, Nr. 25, S.
144/145 |
VON BODDIEN |
Das von dem Chef der
Gendarmerie, General-Major VON BODDIEN vorgelegte Verzeichnis der im Jahre
1840 von der Großherzoglichen Gendarmerie zur Haft gebrachten Individuen wird
in der hieneben abgedruckten Uebersicht
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schwerin am 10ten März 1841 Tabelle… (in Ludwigslust: 3 Diebe, 2 Betrüger, 30 Bagabonden, 3 Bettler, 3 Steuer-, Zoll- und Post-Defraudanten, 1 Holzfrevler, 14 des Diebstahls,
Betrugs, Umhervagirens, Bettelns Verdächtige, 1
Gegen Polizeigesetze sich Vergangene, 1 Ausländer, der zum Eintritt in hiesige
Lande einer landesherrlichen Concession bedarf) |
GMSOW 1841, Nr. 10, II.
Abt., (2) |
VON BORNSTEDT |
Der Hauptmann Georg Wilhelm
VON BORNSTEDT hat wegen des von ihm angekauften Gutes Jessenitz den Lehn-Eid vor
Großherzoglicher Lehn Cammer obliegendlich
abgeleistet, und ist darauf mit dem genannten Gute belehnet worden. Schwerin, den 24sten August
1818 |
GMSOW 1818, Nr. 32, S. 134 |
VON BÜLOW |
Se. Königl.
Hoheit der Großherzog haben den Festungs-Commandanten
Major VON BÜLOW zu Dömitz und den Commandanten Major VON LÜTZOW zu Wismar, um denselben bei
Gelegenheit ihres 50-jährigen Dienst-Jubiläums einen Beweis Allerhöchst Ihres
gnädigsten Wohlwollens zu geben, zu Oberstlieutenants
zu ernennen geruhet. Schwerin, den 6ten März
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 11, S. 48 |
VON KÖNEMANN |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben dem Kammerherrn VON KÖNEMANN auf Pritzier die Fällung und den Verkauf von 100 bis 130 Stück Eichen
auf der Feldmark des Lehngutes Goldenitz landes- und lehnsherrlich
zu gestatten geruhet. Schwerin, am 14ten Mai 1833 |
GMSOW 1833, Nr. 21, S. 114 |
VON KÖNEMANN |
Vor Großherzoglicher
Lehn-Kammer haben resp. Lehn- und Homagial-Eide
abgeleistet: … der Kammerherr Franz VON
KÖNEMANN wegen des von seinem Vater, dem Geheimen Rath VON KÖNEMANN, ihm
überwiesenen Allodialguts Pritzier c.p., Amts Wittenburg, und der Gutsbesitzer Hellmuth VON
KÖNEMANN wegen des von seinem Vater dem Geheimen Rath VON KÖNEMANN, ihm
überlassenem Lehnguts Goldenitz
mit der theils lehnbaren,
theils allodialen Pertinenz Gößlow, Amts
Wittenburg und Schwerin, am 5ten v. M. … |
GMSOW 1847, Nr. 33, III.
Abt., (7) |
VON KOPPELOW |
Der Candidat
der Rechte Ernst VON KOPPELOW ist als Auditor und Mitarbeiter absque voto bei dem Aemtern Grabow und Eldena angestellt worden. Schwerin am 9ten April 1847 |
GMSOW 1847, Nr. 13, III.
Abt., (4) |
VON LADIGES |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben Allergnädigst geruhet, den
bisherigen dritten Beamten, Domainenrath VON
LADIGES zu Neustadt, zum zweiten
Beamten zu Boizenburg zu befördern. Schwerin, den 15ten Februar
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 9, S. 32 |
VON LÜCKEN |
Se. Königliche Hoheit haben
allergnädigst geruhet, den Carl VON LÜCKEN zu Toddin zu
Allerhöchst Ihrem Jagdjunker zu ernennen und ihm darüber das Patent unterm
heutigen Dato ausfertigen zu lassen. Schwerin, den 15ten August
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 34, S. 163 |
VON LÜTZOW |
Seine Königliche Hoheit der
Großherzog haben den Kammerherrn Baron Joseph VON
LÜTZOW zu Ludwigslust zum Oberschenk zu ernennen geruht. Schwerin, den 30sten Julius
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 26, S. 152 |
VON MALTZAHN |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben allergnädigst geruhet, den bisher
beim hiesigen Amte gestandenen Amts-Auditor VON
MALTZAHN zum Amte Neustadt zu
versetzen und ihm das Votum beizulegen. Schwerin, den 21sten Mai
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 33, S. 149 |
VON MECKLENBURG |
Durch das zu Ludwigslust gestern Nachmittag gegen
4 Uhr durch einen Schlagfluß erfolgte, plötzliche
Ableben des allgemein verehrten Herzogs Carl August Christian VON MECKLENBURG
Hoheit ist die ganze Großherzogliche Familie in die tiefste Trauer gesetzt
worden. Schwerin, am 23sten Mai
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 19, S. 104 |
VON MECKLENBURG |
Seine Königliche Hoheit der
allerdurchlauchigste Großherzog Friederich Franz
endete heute Morgen gegen 9 Uhr zu Ludwigslust
in seinem 81sten Lebens- und seinem 52sten Regierungs-jahre
sein Erdenleben. Er hatte dasselbe vom Vaterlande geweihet,
welches in Ihm den gerechten Regenten verlor und den geliebten Landesvater
betrauert. In Folge dieses hohen Todesfalls, wodurch auch das gesammte Großherzogliche Haus in die tiefste Trauer
versenkt wurde, ist die Regierung der Großherzoglich
Mecklenburg-Schwerinschen Lande Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzoge
Paul Friederich angefallen und von Allerhöchst Denselben sofort angetreten
worden. Schwerin, am 1sten Februar
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 4, S. 27 |
VON PENTZ |
Se. Königl.
Hoheit der Großherzog haben geruhet, den Amtsverwalter VON PENTZ zu Hagenow, unter Beilegung des Characters als Amtmann, in die durch den Abgang des
Amtmanns PASSOW erledigte Beamtenstelle zu versetzen. Schwerin am 17ren December 1840 |
GMSOW 1841, Nr. 1, III.
Abt., (2) |
VON PLESSEN |
Se. Königl.
Hoheit der Großherzog haben den Canditaten der
Rechte Hermann Leopold Christian VON PLESSEN zu Ludwigslust zum Auditor bei der Justiz-Canzlei
in Rostock allerhöchst zu ernennen geruhet. Schwerin, den 28sten
November 1833 |
GMSOW 1833, Nr. 48, S. 224 |
VON PLESSEN |
Serenissimus haben allergnädigst geruhet, dem Amts-Auditor
und Mitarbeiter Otto Theodor VON PLESSEN zu Hagenow das votum in judicialibus beizulegen. Schwerin, den 27sten Januar
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 6, S. 23 |
VON PRESSENTIN |
Der Amts-Mitarbeiter Carl
VON PRESSENTIN zu Grabow ist zum wirklichen Beamten bei den vereinigten Aemtern Grabow-Eldena,
mit dem Charakter als Amtsverwalter, befördert worden. Schwerin am 24sten April
1847 |
GMSOW 1847, Nr. 16, III.
Abt., (1) |
VON SEYDEWITZ |
Der Postschreiber VON
SEYDEWITZ in Boitzenburg ist an das Hof- und Hauptpostamt in Ludwigslust, …, versetzt worden. Schwerin am 4ten August
1847 |
GMSOW 1847, Nr. 24, III.
Abt., (3) |
VON VOß |
Se. Königl.
Hoheit der Allerdurchlauchigste Großherzog haben allergnädigst geruhet, den Amts-Auditor
Carl VON VOß zum interimistischen vierten Beamten bei den Aemtern
Grabow-Eldena zu bestellen. Schwerin, den 9ten März
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 13, S. 58 |
VON WICKEDE |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben allergnädigst geruhet, den
bisherigen Amts-Auditor VON WICKEDE zum dritten
Beamten bei dem Amte Dömitz, mit
Beilegung des Characters eines Amtsverwalters, zu
bestellen. Schwerin, den 30sten März
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 16, S. 74 |
WÄCHTLER |
siehe Seminarlehrer in Ludwigslust ACKERMANN |
- |
WALLMANN |
Von Sr. Königl.
Hoheit dem Großherzoge ist dem Tschlermeister
WALLMANN zu Grabow der Character eines Hof-Tischlers in Gnaden erteilt worden. Schwerin, den 29sten April
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 23, S. 123 |
WALTER |
Zu der gesetzlichen Prüfung
derjenigen Landschullehrer, welche auf einträglichere Stellen versetzt zu
werden wünschen, ist der dreiundzwanzigste August d.J.
bestimmt, und haben alle, welche ein Zeugniß des competirenden Herrn Superintendenten vorlegen können,
sich Tags zuvor bei mir zu melden. Ludwigslust,
den 24sten Julius 1837 Oberhofprediger WALTER |
GMSOW 1837, Nr. 28, S. 156 |
WEBER |
siehe Candidaten
der Theologie Friedrich BAUER (1818) |
- |
WEBER |
Se. Königliche Hoheit der Großherzog
haben den Amts-Mitarbeiter cum voto Heinrich Friedrich WEBER zu Neustadt zum dritten Beamten und
Amtsverwalter beim dortigen Amte allergnädigst zu
befördern geruhet. Schwerin, den 16ten März
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 14, S. 62 |
WEBER |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben geruhet, den Amtsverwalter WEBER zu Neustadt, mit dem Character als
Amtmann, in die durch Versetzung des Amtmanns KOPPE zu Johannis d.J. erledigte zweite Beamtenstelle daselbst zu befördern
und den Oberamtmann MARTINI zu Grabow
zum ersten Beamten in Crivitz zu ernennen. Schwerin am 8ten Junius
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 18, III.
Abt., (2) |
WEBER |
Von den zur Beförderung der
Bienenzucht in den Domainen den Schullehrern, Altentheilern, Büdnern und Einliegern jährlich ausgesetzten beiden Prämien von 10 Rthlrn. und 5 Rthlrn. N2/3tel
ist, in Berücksichtigung der Zahl der durchgewinterten
Bienenstöcke, für das Jahr 1841: a) die erste Prämie … dem Büdner
C. WEBER zu Vielank,, … b) die zweite Prämie … dem Schullehrer DIEN zu Vietz, … dem Büdner
MEINCKE zu Techentin
im Amte Grabow, … und zwar den beiden zuletzt
genannten (MEINCKE) jedem zur
Hälfte, da die zahl der von beiden durchgewinterten
Stöcke gleich groß ist, und dem Rademacher Ihde zu Hoort zuerkannt worden. Die Vorgenannten können solche Pramien bei den ihnen vorgesetzten Aemtern
entgegennehmen. Schwerin am 16ten August
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 22, II.
Abt., (7) |
WEBER |
Von den, zur Beförderung
der Bienenzucht in den Domainen, den Schullehrern, Altentheilern, Büdnern und Einliegern jährlich ausgesetzten beiden Prämien ist, in
Berücksichtigung der Zahl der durchwinterten Bienestöcke, für das Jahr 1847
die erste Prämie… …dem Büdner WEBER zu Vielanck, Amts
Dömitz zuerkannt worden. Die Vorgenannten können solche Prämien bei den ihnen
vorgesetzten Aemtern entgegennehmen. Schwerin am 25sten August
1847, GMK |
GMSOW 1847, Nr. 26, II.
Abt., (3) |
WENDT |
Se. Königliche Hoheit, der
Großherzog, haben allergnädigst geruhet den Oeconomen Georg WENDT zu Hagenow, mit dem Titel eines Cammer-Commisairs
zu begnadigen. Schwerin, den 14ten April
1818 (Großherz. Cammer) |
GMSOW 1818, Nr. 15, S. 63 |
WENDT |
Bei dem gemeinschaftlich
angeordneten, und heute eröffneten Ober-Appellations-Gerichte zu Parchim sind
der bisherige Regierungsrath Cammerherr
VON OERTZEN als Präsident, der bisherige Justiz-Rath
VON HOBE als Vice-Präsident, und die bisherigen
Hof- und Landgerichts-Assesoren FROMM und Baron VON
NETTELBLAT, imgleichen der bisherige Canzellei-Rath BERLIN als Ober-Appellations-Räthe
angestellet worden. Zum Secretaire
ist ernannt der Gerichts-Rath WENDT aus Ludwigslust, zu Protonotarien und
Registratoren sind der Rath NOLDE aus Neustrelitz und der Doctor
SCHULTETUS aus Güstrow bestellt, und zu Canzellisten
die bisherigen Canzellisten HAUE und EISFELDT, als Copist aber ist der Commisions-Secretair
WILHELMS aus Schwerin und als Pedell der vormalige Bediente KROWAß
angestellt. Schwerin, den 1. Octbr. 1818 |
GMSOW 1818, Nr. 37, S. 153 |
WENDT |
Se. Königl.
Hoheit haben, nach weiterer Beförderung des bisherigen Richters, Gerichtsrath WENDT zu Ludwigslust, den bisherigen Gerichtsverwalter, Advocaten RICHTER, wiederum zum würklichen
Richter, imgleichen den Advocaten
WIECHELT zum Gerichtsverwalter zu Ludwigslust
zu bestellen geruht. Schwerin, den 7. Novbr. 1818 |
GMSOW 1818, Nr. 43, S. 176 |
WENDT |
Se. Königliche Hoheit der
Großherzog haben den bisherigen ersten Beamten zu Hagenow Geheimen Amtsrath WENDT zum
wirklichen Kammerrath zu ernenn und zu bestellen
geruht. Schwerin, am 16ten März
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 14, S. 62 |
WENDT |
Dem Doctor
der Medicin Carl Johann Georg Friedrich WENDTaus Grabow
ist, nach beigebrachtem medicinalordnungsmäßigem
Zeugnisse seiner Fähigkeit zur Ausübung der Medicin,
Chirurgie und Geburtshülfe, die unbeschränkte Consession
zur medicinischen Praxis in den hiesigen Landen
erteilt worden. Schwerin, am 19ten August
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 32, S. 175 |
WESTPHAL |
Nach dem Ableben des
Försters WESTPHAL zu Kuhstorf
ist diese Försterstelle eingegangen und dagegen der bisherige Unterförster
SCHMIDT zu Ramm zum Förster für
den Rammer Forst von Sr. Königlichen Hoheit dem
Großherzoge ernannt worden. Schwerin, am 7ten Julius
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 27, S. 153 |
WIECHELT |
siehe Gerichtsrath
WENDT (1818) |
- |
WILBRANDT |
siehe Seminarlehrer in Ludwigslust ACKERMANN |
- |
WINCKLER |
Der Hoftrompeter Carl
Gottlieb WINCKLER in Ludwigslust,
ist nach dem ohnlängst erfolgten Ableben des Structuarius RÖPKE hieselbst, von
Ihro Königl. Hoheit dem Großherzoge unterm heutigen
dato wiederum zum Structuario bei hiesiger
Dom-Kirche ernannt und bestellet worden. Schwerin, den 10. April
1818 |
GMSOW 1818, Nr. 15, S. 63 |
WOLDE |
Seine Königliche Hoheit der
Großherzog haben den Erbzollbureaugehülfen Carl
Ernst WOLDE in Dömitz zum Registratur-Gehükfen und Actuar
beim Criminal-Collegio in Bützow zu ernennen und zu
bestellen geruhet. Schwerin, am 31sten Mai
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 22, S. 132 |
WULFF |
Notificatorium für Beurlaubte des Großherzoglichen
Dragoner-Regiments. Nachdem mehrere Beurlaubte
aus den Recrutierungsjahren 1821 bis 1831 der
unterm 1sten April v.J. erlassene Aufforderung zur Entgegennahme ihrer Abschiede nicht Folge geleistet
haben, so werden diese wiederholt daran erinnert. Gleichzeitig werden die
Beurlaubten aus dem Recrutierungsjahr 1832
aufgefordert, gegen portofreie Übersendung ihrer Urlaubspässe, oder auch
persönlich ihre Abschiede bei dem Regiments-Quartiermeister WULFF in Grabow entgegen zu nehmen. Die resp.
Orts-Obrigkeiten werden geziemend ersucht, die Befolgung des vorstehenden Notificatorii den Betreffenden anbefehlen lassen zu
wollen. Ludwigslust,
den 7ten April 1837. Von Pentz,
General-Major |
GMSOW 1837, Nr. 14, S. 97 |
Ortschaft |
Bemerkung |
Quelle |
Dömitz |
Da bei der bisher noch
nicht vollendeten neuen Befriedung der Festung zu Dömitz Entweichungen einzelner Gefangenen nicht immer zu verhüten
gestanden; so soll, zur Verdoppelung der Aufmerksamkeit auf deren Ergeifung und Einholung, für denjenigen, der einen aus Dömitz entsprungenen Gefangenen
wieder zur Haft bringen wird, eine Fang-Prämie von zehn Rthlr.
M.V. hiemit ausgeboten seyn
und aus der Festungs-Kasse bei der Ablieferung baar
ausgezahlt werden. Gegeben auf unserer Festung
Schwerin, den 17. Oktober 1820 Friederich Franz, von
Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und
Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard; A.G. von Brandenstein |
GMSOW 1820, Nr. 31, S. 145 |
Dömitz (u. alle Orte an der
Elde) |
Friederich Franz, von
Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und
Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr- Wenn gleich schon unterm
12ten Septbr. 1768 Unsere Beamten zu Lübz, Grabow, Neustadt, Crivitz, Warnitz und Eldena, so wie die Magistrate zu
Parchim, Lübz, Crivitz, Neustadt
und Grabow, imgleichen
die damaligen Gutsbesitzer von Möderitz, Cummin und Niendorff, befehliger sind, den Elde-Strom
jährlich zur bequemsten Jahreszeit vom Kraut und anderen, den Lauf des Stroms
hemmenden und die Austretung desselben verursachenden, Hindernissen tüchtig
zu reinigen, auch die ungebührlich etwa gemachten Stauungen aufzureißen, und
diese Vorschrift unterm 16ten Mai 1786 mittelst specieller
Verordnungen an die vorgenannten Beamten und an die zu Plau,
so wie auch an die derzeitigen Guts-Eigentümer von Daschow,
Penzlin, Passow, Möderitz, Weissin,
Klein Niendorff und Cummin,
imgleichen an die Magsitrate
zu Parchim, Lübz, Plau und Grabow ihrem ganzen Inhalte nach, mit dem Hinzufügen gnädigst ernstlich erneuert ist, daß
da, wo nöthig, diese Auskrautung
und Reinigung der Elde mehr als einmal im Jahr mit
gehörigem Fleiß und guter Aufsicht geschehen solle; so haben Wir doch ungerne bemerken müssen, daß
diese heilsame Verfügung bisher nicht gehörig beobachtet ist und dadurch alle
an der Elde belegenen
niedrigen Ländereien und Wiesen fast jährlich, ja oftmals bei starkem Regen
mitten im Sommer, überschwemmt worden sind. Mit Erneuerung der
vorerwähnten Verordnungen, resp. vom 12ten Sept. 1768 und 16ten Mai 1786,
werden daher alle an der Elde von Plau bis Dömitz belegene
Behörden und Gutsbesitzer hiemit gnädigst ernstlich befehliget und angewiesen: die
tüchtige Krautung und Reinigung der Elde im bevorstehenden Monat Junius dieses Jahrs tempestive, imgleichen wiederum
vor Eintritt des Herbstes, und künftig alljährlich eben so, gehörig
beschaffen zu lassen, und zwar in der Maaße, daß damit bei Dömitz
angefangen und ununterbrochen Stromaufwärts bis Plau
fortgefahren werde. Sofort nach verstrichener Krautungszeit wird eine Strom-Schau geschehen, und haben
sodann diejenigen Behörden, welche es an tüchtiger Krautung
und Reinigung des Stroms haben ermangeln lassen, ohnfehlbar
zu gewärtigen: daß solche sofort auf ihre Kosten
werden verfüget und diese unaufhältlich, mittels gefraktester Execution, werden
beigetrieben werden. Wornach sich ein Jeder zu
richten. Gegeben auf unserer Vestung Schwerin, den 30ten Mai 1818 Friederich Franz |
GMSOW 1818, Nr. 22, S. 89 |
Eldena |
Es wird hierdurch gemeinkündig gemacht, daß der
diesjährige Frühlings-Jahrmarkt zu Eldena,
wegen der eintretenden stillen Woche, am Tage vor Marien-Verkündung, also am
24sten März, gehalten werden soll. Schwerin, den 29sten
Februar 1920 |
GMSOW 1820, Nr. 9, S. 42 |
Grabow |
Nach den bei
Großherzoglicher Kammer eingereichten Makler-Attesten ist der
Durchschnittspreis des Scheffels Roggen, großen Maßes, 5) zu Grabow: 8/14 Tage vor Antoni 2 Rthlr. 24 ßl. gewesen, und beträgt der nach den Contracten
der Erbpächter, Erbzinsleute und Büdner in den
Großherzoglichen Domainen zu Johannis 1847 zur Regulirung des Geldcanons, der Erbpacht und der
Grundheuer für die nächste Periode geltende 20jährige Durchschnittspreis in
runden Summen, mit Weglassung der Pfennigbrüche: ad 5. 1 Rthlr.
10 ßl, 9 pf Schwerin am 27sten Feburar 1847, GMK, von Leventzow |
GMSOW 1847, Nr. 8, II.
Abt., (2) |
Grabow |
Zu jedermanns Nachricht und
Nachachtung wird hiermit bekannt gemacht: daß der
sonst auf den Freitag vor Dionysius einfallende Herbst-Jahrmarkt zu Grabow, für dieses Jahr nicht am 2ten
October, sondern am Donnerstag vor Dioisius den 8ten October
gehalten werden solle. Schwerin, den 23. September
1818 |
GMSOW 1818, Nr. 34, S. 140 |
Hagenow |
Für die Erhebung des
Chausseegeldes auf der jetzt vollendeten Chaussee von Hagenow bis zum dortigen Bahnhofe wird der allgemeine
Chausseegeld-Tarif zur Anwendung kommen. Schwerin am 28sten Julius,
GMLR, L. von Lützow |
GMSOW 1847, Nr. 24, II.
Abt., (1) |
Kuhstorf (Eichhof) |
Die Bekanntmachung vom
28sten v.M. wegen der Benennung der Besitzung des
Herzogs Gustav Hoheit zu Kuhstorf, Amts Hagenow, wird dahin berichtiget, daß diese Besitzung nicht „zur Eiche“ sondern „Eichhof“
genannt seyn soll. Schwerin, den 20sten Julii 1820 |
GMSOW 1820, Nr. 22, S. 99 |
Kuhstorf (Zur Eiche) |
Der für des Herzogs Gustav
Hoheit zu Kuhstorf,
Amts Hagenow, angelegten kleinen
Besitzung ist der Name „zur Eiche“ beigelegt worden. Schwerin, den 28sten Junii 1820 |
GMSOW 1820, Nr. 21, S. 95 |
Lewitzer Wiesen |
Es wird hierdurch bekannt
gemacht, daß von Sr. Königlichen Hoheit dem
Großherzoge, auf Antrag der Flussbau-Direktion, die Benennung des gegrabenen
neuen Kanals durch die Lewitzer Wiesen
„Friederich-Franz-Kanal“ gnädigst genehmiget worden
ist. Doberan, den 13ten August
1833 |
GMSOW 1833, Nr. 33, S. 159 |
Lübtheen |
Der Frühlingsmarkt in dem Flecken
Lübtheen wird für dies Jahr nicht
am sechsten April, wie im kleinen Kalender angegeben ist, sondern nach der
Andeutung im Staats-Kalender, am dreizehnten April gehalten werden. Schwerin, den 18ten März
1820 |
GMSOW 1820, Nr. 11, S. 50 |
Ludwigslust |
Auf Antrag des Gerichts zu Ludwigslust ist der dortige, auf den
15ten k.M. angesetzte Herbstmarkt auf den 14ten k.M. September verlegt worden. Schwerin am 9ten August
1841 |
GMSOW 1841, Nr. 22, II.
Abt., (2) |
Ludwigslust (Neustadt) |
Die bisherige, von Ludwigslust über Neustadt bis Parchim führende, durch die diese Ortschaften
verbindende Chaussee entbehrlich gewordene Landstraße ist aufgehoben und wird
nur auf der Strecke von Neustadt bis dahin, wo der nach dem Hofe Steinbeck führende Weg sich abzweigt, als Communicationsweg bei Bestande bleiben. Schwerin am 3ten Februar
1847, GMLR, L. von Lützow |
GMSOW 1847, Nr. 6, II.
Abt., (2) |
Ludwigslust (Neustadt) |
Auf Ersuchen der Beamte zu Neustadt wird hierdurch zur
allgemeinen Kenntniß gebracht, daß,
da die Frühlingsjahrmärkte zu Ludwigslust
und Dambeck, Amts Neustadt, beide auf den 2ten mai d. J. angesetzt, der
letztere zum Vortheil des handelnden Publicums auf den 9ten Mai, den Dienstag nach
Himmelfahrt, verlegt sein soll. Schwerin, am 3ten April
1837 |
GMSOW 1837, Nr. 13, S. 91 |
Abkürzungen:
Abt |
Abteilung |
GH |
Großherzogtum |
GMK |
Großherzoglich Mecklenburgische Kammer |
GMLR |
Großherzoglich Mecklenburgische Landesregierung |
GMSOW |
Großherzogliches Mecklenburg-Schwerinsches officielles Wochenblatt |
VO |
Verordnung |