Großherzogliches Mecklenburg-Schwerinsches officielles Wochenblatt (GMSOW)

 

Folgende Tabelle beinhaltet darin genannte Personen, bzw. Ortschaften aus der Griesen Gegend (außer „Postsachen“).

 

(Jahrgänge 1818, 1820, 1833, 1837, 1841, 1847)

 

Name

Bemerkung

Quelle

ACKERMANN

Zum Director und ersten Lehrer an dem Schullehrer-Seminar in Ludwigslust ist der Seminar-Lehrer ACKERMANN befördert; die zweite Lehrerstelle an dieser Anstalt dem Lehrer DANKERT, die dritte dem Lehrer WÄCHTLER, die vierte dem Lehrer SCHMIDT und die fünfte dem Candidaten der Theologie WILBRANDT verliehen worden.

Schwerin am 3ten April 1847

GMSOW 1847, Nr. 11, III. Abt., (2)

ACKERMANN

Zu der gesetzlichen Prüfung derjenigen Schullehrer, welche auf einträglichere Stellen versetzt zu werden wünschen, ist Sonnabend, der vier und zwanzigsten Julius d. J. angesetzt, und haben alle, welche ein Zeugniß des competirenden Herrn Superintendenten über ihre Versetzungswürdigkeit vorlegen können, sich Tages zuvor beim Herrn Seminar-Director ACKERMANN zu melden.

Ludwigslust am 16ten Junius 1847

C.W. Sellin, Pastor, Curator des Seminars

GMSOW 1847, Nr. 19, II. Abt., (3)

ACKERMANN

Zur Prüfung der zu Michaelis d. J. in das hiesige Großherzogliche Schullehrer-Seminar aufzunehmenden jungen Leute ist Montag und Dienstag, der sechs und zwanzigste und sieben und zwanzigste Julius d. J., angesetzt und werden alle, welche dem Schulfache sich zu widmen geneigt sind, die Erfüllung ihrer Militairpflicht nachweisen können und das 26ste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, hierdurch aufgefordert, sich Tags zuvor hieselbst einzufinden und bei dem Herrn Seminar-Direktor ACKERMANN zu melden. Die betreffenden Exspectanten haben bei ihrer Meldung dem Herrn Seminar-Director ACKERMANN folgende Zeugnisse vorzulegen:

1.) einen Tauf- und Confirmationsschein;

2.) ein ärztliches Zeugnis über die Beschaffenheit der Brust, des Gesichts und des Gehörs;

3.) Zeugnisse über ihr Betragen an allen den Orten, an welchen sie sich seit ihrer Confirmation längere Zeit aufgehalten haben. Die Zeugnisse sind von den compentirenden Herren Predigern zu erbitten und müssen eine besondere Erklärung über die Theilnahme der Exspectanten am Gottesdienst und heiligen Abendmahl enthalten;

4.) Zeugnisse über ihre Vorbereitung für das Seminar;

5.) eine ärztliche Bescheinigung, daß ihnen die Blattern zum zweiten Male geimpft sind.

Das Zeugnis Nr. 2 muß in der neuesten Zeit und Nr. 5 innerhalb der letzten Jahre ausgestellt sein. Da zu dieser Prüfung nur solche Seminar-Expectanten zugelassen werden, welche ihre Militairpflicht schon genügt haben; so ist für die jüngeren Expectanten, insofern solche das 18te Lebensjahr bis zum 1sten October d. J. vollendet haben werden, ein besonderer Prüfungstermin auf Mittwoch, den fünf und zwanzigsten August d. J. angesetzt. Die Meldung findet des Tags zuvor bei dem Herrn Seminar-Director ACKERMANN statt, bei welcher die oben sub Num. 1-4 bezeichneten Zeugnisse vorzulegen sind.

Auf besonderen Befehl der hohen Regierung wird darauf aufmerksam gemacht, daß Disposition zu Lungenleiden durch die Vorbereitung zum Schullehrerberuf und durch dessen Verwaltung, die eine kräftige Gesundheit erfordert, unvermeidlich verschlimmert wird und in der Regel tödtlichen Ausgang hat; ferner dass Expectanten, in deren Familien Todesfälle an Schwindsucht vorgekommen sind, auf die Aufnahme in die Anstalt nur dann rechnen dürfen, wenn die völlig gesunde Beschaffenheit der Brust außer allem Zweifel ist; und endlich, daß die Seminar-Expectanten von körperlicher Bewegung und Arbeit zu sehr entwöhnt sind. Sämmtliche Expectanten haben daher außer den vorerwähnten Zeugnissen auch solche vorzulegen, welche, wie weit es zu ermitteln steht, ausdrücklich und bestimmt sich darüber erklären, on in der Familie derselben Fälle von Lungenleiden vorgekommen und ob sie selber von Anlagen zu solchen frei sind; so wie auch solche, welche bestimmt aussprechen, daß der Expectant die für sein künftiges Lebensverhältniß nöthigen Haus-, Garten- und Feldarbeiten betrieben habe, und mit den dazu erforderlichen Instrumenten umzugehen verstehe.

Ludwigslust am 16ten Junius 1847,

C.W. Sellin, Pastor, Curator des Seminars

GMSOW 1847, Nr. 19, II. Abt., (4)

ACKERMANN

Diejenigen Schulamts-Bewerber, welche sich anderswo als im Seminar zum Schulamt vorbereiteten, werden hierdurch aufgefordert, in Gemäßheit der allerhöchsten VO vom 19ten December 1834, an der Abgangs-Prüfung der Seminaristen, welche auf den achten September d. J. angesetzt ist, theil zu nehmen, und sich zu diesem Zwecke an gedachtem Tage nämlich dem achten September d. J., Morgens um 8 Uhr, bei dem Herrn Seminar-Direktor ACKERMANN zu melden. Sie haben demselben vorzulegen:

1.) einen Tauf- und Confirmationsschein;

2.) ein ärztliches Zeugnis über die normale Beschaffenheit ihres Körpers; besonders der Brust, des Gesichts und  Gehörs;

3.) ein Zeugnis über ihren bisherigen Lebenswandel;

4.) ein oder mehrere Zeugnisse über ihre theoretische und practische Vorbereitung zum Schulfache.

Ludwigslust am 16ten August 1847,

C.W. Sellin, Pastor, Curator des Seminars

GMSOW 1847, Nr. 25, II. Abt., (2)

AHRENS

siehe Landzoll-Berechner GEUDTNER (1841)

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AHRENS

Se. Königliche Hoheit haben gnädigst geruhet, den bisherigen Privat-Post-Schreiber AHRENS zu Ludwigslust, zum wirklichen Post-Schreiber bei dem Ober-Post-Amte Rostock, dergestalt zu ernennen, daß er auf Johannis d. J. eintritt.

Schwerin, den 3. Januar 1818

GMSOW 1818, Nr. 2, S. 25

BARD

Der zum abjungierten Prediger in Dömitz ernannte bisherige Gehüls-Prediger und Rector August BARD daselbst ist am 10ten Sonntage nach Trinitatis, den 15ten August d.J., in solcher Eigenschaft der dortigen Gemeinde solitarie präsentirt und sodann introductirt worden.

Schwerin am 30ten August 1841

GMSOW 1841, Nr. 23, III. Abt., (3)

BAUER

Se. Königliche Hoheit haben das, durch den Tod des Rectors WEBER erledigte Schul-Rectoriat in der Stadt Grabow dem Candidaten der Theologie Friedrich BAUER wieder zu verleihen geruhet.

Schwerin, den 3. April

GMSOW 1818, Nr. 15, S. 63

BAUER

Der zum Prediger in Lamprechtshagen berufene Rector BAUER zu Grabow ist am 11ten Sonntage nach Trinitatis der kirchlichen Gemeinde zu Lamprechtshagen vorgestellt und darauf ordinirt und an das ihm verliehene Amt angewiesen worden.

Schwerin am 3ten September 1841

GMSOW 1841, Nr. 24, III. Abt., (4)

BERG

siehe Protocollist SCHAUMKELL (1841)

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BERGER

Von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge ist dem Korbmacher J.C. BERGER zu Ludwigslust der Character eines Hof-Korbmachers in Gnaden ertheilt worden.

Schwerin, den 17ten Januar 1833

GMSOW 1833, Nr. 5, S. 18

BERGHAUSEN

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet, den bisherigen Hülfskoch BERGHAUSEN in Ludwigslust zum Mundkoch zu befördern.

Schwerin, den 8ten April 1837

GMSOW 1837, Nr. 14, S. 96

BLIEFERT

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Instrumentenmacher C. BLIEFFERT zu Ludwigslust den Titel eines Hof-Fortepianomachers beizulegen allergnädigst geruhet.

Schwerin, den 22sten November 1837

GMSOW 1837, Nr. 45, S. 248

BÖTEFÜHR

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben den Saaldiener BÖTEFÜHR zu Ludwigslust zum Silberdiener und Tafeldecker zu befördern allergnädigst geruhet.

Schwerin, den 9ten Mai 1833

GMSOW 1833, Nr. 23, S. 123

BRÜCKNER

Nachdem der Leib-Medicinus STÖRTZEL zu Ludwigslust das bisher verwaltete Kreis-Physicat in den Aemtern und Städten Grabow, Neustadt, Eldena und Dömitz mit allerhöchster Genehmigung niedergelegt hat; ist solches Kreis-Physicat von Ihro Königl. Hoheit dem Doctor der Medicin C. BRÜCKNER zu Ludwigslust wiederum verliehen worden.

Schwerin, den 19ten März 1818

GMSOW 1818, Nr. 13, S. 51

BRÜCKNER

Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, haben geruhet, den Hof-Chirurgus, Doctor BRÜCKNER zu Ludwigslust, zum Worklichen Hof-Medicus zu ernennen.

Schwerin, den 10. Decbr. 1818

GMSOW 1818, Nr. 43, S. 177

BÜLOW

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet, den bisherigen Cabinetsschreiber Johann Friedrich Wilhelm BÜLOW zu Ludwigslust zum wirklichen Cabinetts-Copiisten zu befördern und zu bestellen.

Schwerin, am 19ten Junius 1833

GMSOW 1833, Nr. 26, S. 134

CHRISTMANN

In der zu Ostern d. J. stattgehabten gesetzlichen Prüfung haben das Examen pro ministerio folgende Candidaten der Theologie bestanden:

3.) der Candidat Friedrich Johann Ludwig CHRISTMANN aus Eldena.

Schwerin am 1sten Mai 1847

GMSOW 1847, Nr. 15, III. Abt., (4)

COHN

Von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge ist dem Klepner Emanuel COHN zu Ludwigslust der Character eines Hof-Klepners in Gnaden ertheilt worden.

Schwerin, den 15ten April 1833

GMSOW 1833, Nr. 23, S. 122

CRULL

Nachbenannte, im Recrutierungsjahr 1832 eingetretene Reserve-Stellvertreter, als

4.) Ludwig August CRULL, geboren den 14ten November 1810 zu Pritzier, ritterschaftlichen Amtes Wittenburg,

haben mit dem 30sten April d.J. ihre gesetzliche Dienstzeit beendigt, mithin ihre Stellvertretungs-Prämie erworben. Wenn nun der unterzeichneten Behörde der gegenwärtige Aufenthaltsort derselben unbekannt ist, so ersucht sie die löblichen Ortsobrigkeiten dieser vorbenannten Individuen, zur sicheren Kunde derselben es gelangen lassen zu wollen:

daß sie sich ani 1sten Mai d.J. Vormittags in Person in Schwerin im Minetschen gasthofe zu melden haben, um von der Schwerinschen Militair-Destrics-Behörde ihre Prämien in Empfang zu nehmen, nachdem sie durch Einreichung der ihnen ertheilten Original-Depositen-Scheine un obrigkeitlicher, ihre Person bezeichnenden Arteste gehörig legitimirt erscheinen werden.

Jessenitz, den 20. März 1837

GMSOW 1837, Nr. 11, S. 81

DANKERT

siehe Seminarlehrer in Ludwigslust ACKERMANN

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DETMERING

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den bisherigen Oberbereitern KREICHELT zu Redefin und DETMERING zu Ludwigslust, zum Beweise Ihrer Allerhöchsten Zufriedenheit mit den Dienstleistungen derselben, den Character eines Stallmeisters zu verleihen und die desfallsigen Patente stempel- und gebührenfrei ausfertigen zu lassen.

Schwerin, am 20sten September 1837

GMSOW 1837, Nr. 36, S. 203/204

DIEHN

siehe Büdner WEBER (1841)

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DIETERICH

Von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge ist dem Schneidermeister DIETERICH zu Ludwigslust der Titel eines Hofschneiders in Gnaden erteilt worden.

Schwerin, den 12ten Junius 1833

GMSOW 1833, Nr. 29, S. 146

DUNKELMANN

Dem Lehrer DUNKELMANN in Grabow ist die Conrectorstelle an dortiger Stadtschule verliehen worden.

Schwerin am 29sten April 1847

GMSOW 1847, Nr. 15, III. Abt., (3)

EGGERß

Zur Besichtigung und Bezeichnung der von den GH Vollbluthengsten und Landbeschälern gefallenen Füllen wird der Herr Stallmeister EGGERß eintreffen:

den 30sten August 1837 in Grabow,

den 31sten August 1837 in Neustadt.

Der Gestüts-Inspektor, Herr Oberbereiter KREICHELT, kommt:

am 12ten August 1837 zu Findenwirunshier,

am 14ten August 1837 zu Redefin.

Die Herren Beamten wollen dafür sorgen, daß die Interessenten ihres Bezirks an den gedachten Tagen, Morgens acht Uhr, die von den herrschaftlichen Beschälern gefallenen Füllen an einem passenden Orte versammelt haben, daß vollständige Listen darüber in Bereitschaft sind und hinsichtlich der abwesenden Stuten nachgewiesen werde, ob solche Füllen getragen, versetzt haben oder güst geblieben sind.

Redefin, den 17ten Julius 1837

GMSOW 1837, Nr. 27, S. 154

EGGERß

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den Stallmeister EGGERß in Ludwigslust aus seinen bisherigen Dienst-Verhältnissen zum Großherzoglichen Marstalle, auf sein Ersuchen, in Gnaden zu entlassen.

Schwerin am 16ten Junius 1841

GMSOW 1841, Nr. 18, III. Abt., (5)

ERFURTH

Der zum Prediger zu Picher berufene Pastor ERFURTH von Hohenkirchen ist am zweiten Sonntag nach Trinitatis an das ihm verliehene Amt angewiesen worden.

Schwerin am 29sten Junius 1841

GMSOW 1841, Nr. 19, III. Abt., (11)

FLÖRCKE

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Ehrn-Präpositus C.C.A. FLÖRCKE zu Grabow, in gnädigster Anerkennung seiner vieljährigen treuen Amtsführung, den Character eines Kircheraths zu ertheilen und das unterm 10ten d.M. taxfrei ausgefertigte, deßfallige Patent allerhöchst zu vollziehen geruhet.

Schwerin, den 22sten December 1832

GMSOW 1833, Nr. 2, S. 7

GÄDCKE

Dem Thierarzte Ludwig GÄDCKE in Hagenow ist die Erlaubniß zur Ausübung der Thierarzneikunde ertheilt worden.

Schwerin am 8ten Julius 1841

GMSOW 1841, Nr. 20, III. Abt., (2)

GEBERT

Dem Kreis-Chirurgus August Heinrich GEBERT zu Grabow ist, nachdem derselbe die durch die Medicinal-Ordnung vorgeschriebenen Zeugnisse beigebracht hat, die Befugniß zur Ausübung der Geburtshülfe und der Schutzblattern-Impfung beigeleget worden.

Schwerin, den 23sten März 1833

GMSOW 1833, Nr. 13, S. 60

GEUDTNER

Von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge ist an die Stelle des anderweitig beförderten Steuer-Einnehmers und Landzoll-Berechners GEUDTNER zu Dömitz der bisherige Steuer-Revisions-Gehülfe AHRENS hieselbst wiederum zum Steuer-Einnehmer und Landzoll-Berechner zu Dömitz ernannt worden.

Schwerin am 16ten Junius 1841

GMSOW 1841, Nr. 18, III. Abt., (7)

GLAEVECKE

Der Amtsauditor, Advocat GLAEVECKE zu Neustadt ist in der ihm angestellten gesetzlichen Prüfung zur Verwaltung des Richteramts qualificirt befunden worden.

Schwerin am 6ten Februar 1841

GMSOW 1841, Nr. 6, II. Abt., (1)

GLÖCKLER

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den bisherigen Amts-Mitarbeiter cum voto Carl Friedrich GLÖCKLER zu Hagenow zum vierten Beamten beim dortigen Amte, mit dem Character als Amtsverwalter, zu befördern.

Schwerin, den 9ten December 1837

GMSOW 1837, Nr. 49, S. 267

GROß

Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, haben den Friederich Georg GROß zum Bau-Conductuer in Ludwigslust unter heutigem Dato allergnädigst zu bestellen geruhet.

Schwerin, den 15ten August 1820

GMSOW 1820, Nr. 26, S. 131

HELD

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den bisherigen Zuchthaus-Prediger HELD die zweite Pfarrstelle an der Stadtkirche Dömitz zu verleihen, und ist derselbe am 25sten v.M. in sein Amt eingeführt worden.

Schwerin am 3ten Mai 1841

GMSOW 1841, Nr. 15, III. Abt., (4)

HEMPEL

Der Conrector HEMPEL in Crivitz ist zum Rector an der Stadtschule in Hagenow befördert worden.

Schwerin am 19ten Junius 1847

GMSOW 1847, Nr. 20, III. Abt., (2)

HERMES

Nach Vollendung der von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge angeordneten Erbauung einer Kirche zu Redefin und Errichtung einer besonderen Pfarre daselbst, ist der durch Stimmenmehrheit von der dieser neuen Parochie zugewiesenen kirchlichen Gemeinde zum Prediger erwählte Candidat der Theologie Friedrich Gustav Georg HERMES hierselbst am Sonntage Quinquagesimä, den 14ten v. M., nach vorausgegangener Ordination, in sein neues Amt eingeführet worden.

Schwerin am 9ten März 1847

GMSOW 1847, Nr. 9, III. Abt., (3)

HESSE

siehe Protocollist SCHAUMKELL (1841)

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JANUS

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet, die durch den Tod des Försters BRANDES zu Radelübbe erledigte Försterstelle dem Jäger Carl Gustav JANUS zu Ludwigslust wiederum zu verleihen.

Schwerin, den 8. Junius 1833

GMSOW 1833, Nr. 24, S. 126

JONAS

Serenissimus haben allergnädigst geruhet, die durch den Tod des Försters JONAS erledigte Försterstelle zu Quast dem Jäger Friederich PODORF zu Lübz wiederum zu verleihen und denselben solcherhalb in Eid und Pflicht nehmen zu lassen.

Schwerin, den 28sten Februar 1833

GMSOW 1833, Nr. 11, S. 47

KLEIMINGER

Von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge ist der Superindendent, Consistorial-Rath PASSOW von Sternberg als Ober-Hofprediger nach Ludwigslust berufen, und dagegen der bisherige Seminarien-Inspector und Hülfsprediger KLEIMINGER von dort, als Superindendent nach Sternberg vociret worden.

Schwerin, 26sten Mai 1818

GMSOW 1818, Nr. 22, S. 95

KOCH

Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst geruhet, nach geschehener Beförderung des Amtmanns VON STORCH zu Warin zum wirklichen Justizrath bei der Justiz-Canzellei zu Rostock, den Amtsverwalter KOCH zu Hagenow, an des Ersteren Stelle wieder als zweiten Beamten nach Warin zu versetzen, und dagegen dem bisherigen Amts-Auditor KRÜGER zu Wittenburg die eröffnete dritte Beamtenstelle zu Hagenow, mit Beilegung des Characters als Amts-Verwalter, zu verleihen.

Schwerin, den 30. October 1818

(Großherz. Cammer)

GMSOW 1818, Nr. 41, S. 170

KOPPE

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet, die eröffnete zweite Beamtenstelle beim Amte Neustadt dem Amtsverwalter KOPPE, bisher zu Dömitz, mit Beilegung des Amtmanns-Charcters, wieder zu verleihen.

Schwerin, den 21sten März 1833

GMSOW 1833, Nr. 14, S. 62

KOPPE

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den Amtsverwalter SCHEEL zu Schwaan zum zweiten Beamten beim Amte Dömitz, mit dem Character als Amtmann, zu ernennen, den Amtmann KOPPE zu Neustadt in die beim Amte Grabow erledigte zweite Beamtenstelle zu versetzen, und den dritten Beamten, Domainenrath von Buch zu Doberan zum zweiten Beamten beim dortigen Amte zu befördern.

Schwerin am 29sten Mai 1841;

siehe auch Amtsverwalter WEBER (1841)

GMSOW 1841, Nr. 17, III. Abt., (5)

KREICHELT

siehe Stallmeister EGGERß (1841)

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KREICHELT

siehe Bereiter DETMERING

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KRÜGER

siehe Amtsverwalter KOCH (1818)

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KRÜGER

Von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, ist der Stadtrichter und Bürgermeister Advokat Johann Georg August KRÜGER in Hagenow mit dem Character als Hofrath begnadiget worden.

Schwerin, den 21sten Junii 1820

GMSOW 1820, Nr. 22, S. 99

KRÜGER

Der bisherige Amtsverwalter KRÜGER zu Grabow ist zum zweiten Beamten und Amtmann beim Amte Crivitz allerhöchst ernannt worden.

Schwerin, den 20sten Junius 1837

GMSOW 1837, Nr. 25, S. 144

LANGE

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben den Stadtsecretair und Gerichts-Actuar LANGE zu Hagenow zum Actuar und Registraturgehülfen beim Criminal-Collegio zu Bützow zu bestellen geruhet.

Schwerin am 2ten August 1841

GMSOW 1841, Nr. 21, III. Abt., (8)

LANGSCHMIDT

Der Amts-Protocollist LANGSCHMIDT zu Grabow ist seines Dienstes als Protocollist beim dortigen Amte entlassen worden.

Schwerin am 25sten Januar 1847

GMSOW 1847, Nr. 6, III. Abt., (1)

LIVONIUS

Es wird hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Verlegung des Marstall-Amts-Gerichts von Ludwigslust nach Schwerin nunmehr statt gehabt hat, und der Hofrath LIVONIUS hieselbst als Justitiar und rechtlicher Beistand desselben bestellt worden ist.

Schwerin am 16ten Januar 1841

GMSOW 1841, Nr. 3, II. Abt., (2)

LOSCHER

Se. Königliche Hoheit haben gnädigst geruhet, dem Bürgermeister, Advokaten LOSCHER, zu Neustadt, den Hofraths-Charakter unterm heutigen Dato zu ertheilen.

Schwerin, den 20sten November 1820

GMSOW 1820, Nr. 36, S. 161

MARTINI

siehe Amtsverwalter WEBER (1841)

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MEINCKE

siehe Büdner WEBER (1841)

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MELTZER

Von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge ist dem Criminal-Gerichts-Actuar und Registraturgehülfen MELTZER die Stelle eines Stdatsecretairs und Gerichtsactuars zu Hagenow allergnädigst verliehen worden.

Schwerin am 2ten August 1841

GMSOW 1841, Nr. 21, III. Abt., (9)

MENGES

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Tischler H. MENGES junior zu Ludwigslust den Titel eines Hof-Tischlers allergnädigst beigelegt.

Schwerin, den 28sten August 1837

GMSOW 1837, Nr. 33, S. 190

MENZEL, gen. GLOEDE

Dem Ernst Heinrich Friedrich MENZEL aus Meyenburg ist, nachdem derselbe von dem Kaufmann Carl GLOEDE zu Ludwigslust adoptirt worden, die Erlaubniß ertheilt, künftig den Familiennamen: „MENZEL, genannt GLOEDE“ zu führen.

Schwerin am 7ten Junius 1847

GMSOW 1847, Nr. 19, III. Abt., (2)

MILLIES

Dem Doctor der Medicin Johann Heinrich Wilhelm MILLIES aus Ludwigslust ist heute die Concession zur Ausübung der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe im hiesigen GH erteilt worden.

Schwerin, am 3ten Junius 1837

GMSOW 1837, Nr. 24, S. 138

MÜFFELMANN

Von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge ist der Koch MÜFFELMANN zu Ludwigslust, bisher in Diensten des hochsel. Herzogs Carl Hoheit, zum Mundkoch in Gnaden ernannt worden.

Schwerin, den 17ten October 1833

GMSOW 1833, Nr. 47, S. 220

MÜHLENBRUCH

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den Amtsverwalter MÜHLENBRUCH zum dritten Beamten beim Amte Neustadt zu befördern, …

Schwerin am 2ten Julius 1841

GMSOW 1841, Nr. 19, III. Abt., (12)

OTTO

Se. Königliche Hoheit, der Großherzog,  haben allergnädigst geruhet, den Amtsverwalter OTTO zu Dömitz zum 4ten Beamten beim Amte Neustadt zu bestellen.

Schwerin, den 3. Januar 1818

GMSOW 1818, Nr. 6, S. 29

OTTO

Se. Königliche Hoheit haben allergnädigst geruhet, die eröffnete erste Beamtenstelle zu Hagenow dem bisherigen zweiten Beamten, Amtmann OTTO zu Neustadt wieder zu verleihen und ihm zugleich den Character als Oberamtmann beizulegen.

Schwerin, den 91ten April 1833

GMSOW 1833, Nr. 16, S. 74

PASCHEN

Dem Doctor der Medicin Erduard Heinrich Gustav PASCHEN zu Hagenow ist die Consession zur unbeschränkten medicinischen Praxis, mithin zur Ausübung der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe, erteilt worden.

Schwerin am 6ten October 1841

GMSOW 1841, Nr. 24, III. Abt., (1)

PASSOW

siehe Amtmann VON PENTZ

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PASSOW

Siehe Seminarien-Inspector und Hülfsprediger KLEIMINGER (1818)

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PASSOW

Dem pensionierten Amtmann PASSOW zu Hagenow ist der bei seiner Anstellung als Beamter von ihm aufgegebne Betrieb der Notariats-Praxis jetzt wieder gestattet, und wird solches hiedurch mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der genannte Amtmann seinen Aufenthalt in Grabow nehmen wird.

Schwerin am 18ten März 1841

GMSOW 1841, Nr. 11, III. Abt., (1)

RÖPKE

Siehe Hoftrompeter Carl Gottlieb WINCKLER (1818)

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RÜST

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den Herrmann RÜST aus Ludwigslust zum Bereiter beim Haupt- und Landgestüt zu Redefin zu bestellen.

Schwerin am 25sten November 1841

GMSOW 1841, Nr. 30, III. Abt., (4)

SCHAUMKEL

Von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge ist der bisherige Gendarmerie-Brigadier H. SCHAUMKEL zum Protocollisten und Actuar bei dem Gerichte zu Ludwigslust allergnädigst ernannt und bestellet worden.

Schwerin, am 30sten April 1833

GMSOW 1833, Nr. 20, S. 107

SCHAUMKELL

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, nach erfolgter Pensionierung des Gerichtsactuars BERG in Ludwigslust, den Protocollisten SCHAUMKELL daselbst zum ersten Gerichts-Actuar und Auctionator zu befördern, und den bisherigen Feldwebel bei der Grenadier-Garde HESSE wieder zum Protocollisten und zweiten Actuar beim Gericht in Ludwigslust zu bestellen.

Schwerin am 27sten August 1841

GMSOW 1841, Nr. 24, III. Abt., (2)

SCHEEL

siehe Amtmann KOPPE (1841)

GMSOW 1841, Nr. 17, III. Abt., (5)

SCHMIDT

siehe Seminarlehrer in Ludwigslust ACKERMANN

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SCHMIDT

siehe Förster WESTPHAL

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SCHULZ

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet, den bisherigen Candidaten der Theologie Heinrich C.C. SCHULZ zu Ludwigslust zum Rector bei der Stadtschule zu Teterow zu ernennen.

Schwerin, den 19ten August 1833

GMSOW 1833, Nr. 33, S. 161

SCHWARTZ

Dem Doctor der Medicin Adolph SCHWARTZ aus Isenhagen, jetzt zu Dömitz, ist nach beigebrachtem medicinalordnungsmäßigem Zeugnisse seiner Fähigkeit zur Ausübung der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe, die unbeschränkte Consession zur medicinischen Praxis in den hiesigen Landen ertheilt.

Schwerin, am 2ten September 1837

GMSOW 1837, Nr. 33, S. 189

SEELICKE

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Vergolder Eduard SEELICKE zu Ludwigslust den Titel eines Hof-Vergolders allergnädigst beigelegt.

Schwerin, den 29sten März 1837

GMSOW 1837, Nr. 13, S. 92

SELLIN

Es wird hiedurch gemeinkündig gemacht, daß das von dem Doctor Werner REINHOLD zu Malchow angekündigte sogenannte Präparandum durchaus nicht in Uebereinstimmung mit dem Seminardirektor SELLIN zu Ludwigslust errichtet ist und in keiner Verbindung mit dem dortigen Schullehrer-Seminar stehet, noch stehen wird.

Schwerin, am 28sten Mai 1833

GMSOW 1833, Nr. 22, S. 118

SELLIN

Zur Prüfung der Michaelis d.J. in das hiesige Großherzogliche Seminar aufzunehmenden jungen Leute ist der zwölfte Julius angesetzt, und werden alle , welche dem Schulamte sich zu widmen geneigt sind, ihre erfüllte Militairpflicht darthun können und das sechsundzwanzigste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, hiedurch aufgefordert, sich Tags zuvor hieselbst einzufinden und bei dem Herrn Seminardirektor SELLIN zu melden. Sie haben vorzulegen:

1.) einen Tauf- und Confirmationsschein;

2.) ein ärztliches Zeugnis über die gesunde Beschaffenheit der Brust, des Gesichts und Gehörs;

3.) ein Zeugnis über ihren bisherigen Lebenswandel;

4.) ein Zeugniß über ihre Vorbereitung für das Seminar.

Die letzten drei Atteste müssen in der neuesten Zeit ausgestellt sein.

Ludwigslust am 26ten Mai 1837,

Oberhofprediger Walter

GMSOW 1837, Nr. 20, S. 126

STEFFEN

Dem Viehverschneider, Büdner Friedrich STEFFEN zu Lübtheen ist die nachgesuchte Concession zum Viehverschnitt in den Großherzoglichen Domainen ertheilt worden.

Schwerin am 8ten März 1841

GMSOW 1841, Nr. 9, III. Abt., (1)

STEINMANN

Von Sr. Königl. Hoheit, dem Großherzoge, ist der bisherige Amts-Auditor STEINMANN zu Goldberg, als Mitarbeiter cum voto beim Amte Dömitz, unter Beilegung des Characters als Amtsverwalter, angestellt worden.

Schwerin, den 11ten März 1818

(Großherz. Cammer)

GMSOW 1818, Nr. 12, S. 47

STICHERT

Der durch Stimmenmehrheit zum Prediger zu Hornstorf erwählte bisherige Hülfsprediger STICHERT aus Techentin ist am 15ten Sonntage nach Trinitatis, den 20sten September v. J., in sein Amt eingeführet worden.

Schwerin am 27sten Februar 1847

GMSOW 1847, Nr. 7, III. Abt., (2)

STÖRTZEL

siehe Doctor der Medicin C. BRÜCKNER (1818)

-

STÖRTZEL

Se. Königl. Hoheit haben allergnädigst beschlossen, auf Michaelis dieses Jahrs den Stand-Ort der Gens d’armerie-Brigade für den Destrict Parchim von Lübz nach Grabow zu verlegen und deshalb die, von dem Amtshauptmann KLOß zu Lübz bisher Allerhöchsten Zufriedenheit verwalteten, Geschäfte eines Vice-Kreis-Polizeimeisters dieses Destrics, vom erwähnten Zeitpunkte an, dem Ober-Amtmann STÖRTZEL zu Grabow in Gnaden zu übertragen.

Schwerin, den 24sten Junii 1818

GMSOW 1818, Nr. 25, S. 108

THIEM

Die erledigten Rectorstellen an der Stadtschule in Dömitz und in Rehna sind resp. dem Conrector THIEM zu Dömitz und dem Conrector DEHN zu Tessin Allerhöchst verliehen worden.

Schwerin am 5ten October 1841

GMSOW 1841, Nr. 26, III. Abt., (2)

TIMM

Seine Königliche Hoheit der allerdurchlauchigste GH haben das erledigte Stadtrichteramt zu Neustadt daselbst neu erwählten Bürgermeister Advocaten TIMM in Güstrow zu übertragen geruht.

Schwerin, am 3ten August 1837

GMSOW 1837, Nr. 30, S. 163

TROLSEN

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet, den Jäger Fritz TROLSEN in Ludwigslust zum Hofjäger daselbst zu ernennen.

Schwerin, den 6ten September 1833

GMSOW 1833, Nr. 36, S. 171

VIERECKE

Da nachbenannte beurlaubte Dragoner, als:

3.) Theodor Heinrich Carl VIERECKE, aus Neustadt,

auf die, resp. nach ihren Beurlaubungs- und Geburtsorten erlassenen Einberufungsschreiben zum 1sten d.M. nicht eingekommen sind, so werden dieselben nunmehr mittelst dieser öffentlichen Aufforderung befehligt, sich annoch ohne Aufenthalt, zur Vermeidung der gesetzlichen Nachteile, beim Regimente zu gestellen und gehörig zu melden; zugleich aber ergeht an alle löblichen Polizei- und sonstigen Behörden geziemend das Ersuchen, die betreffenden Individuen, wenn thunlich, mit ihrer Einberufung bekannt zu machen und hierher zu dirigieren.

Ludwigslust am 12ten März 1841

Der Oberslieutenant und Commandeur des Grissherzoglichen Dragoner-Regiments,

VON KLEEBURG

GMSOW 1841, Nr. 9, II. Abt., (2)

VOGEL

Se. Königliche Hoheit haben gnädigst geruhet, den Advokaten Christian Georg Carl VOGEL zu Dömitz zum Adjunct seines Vaters, des Bürgermeisters VOGEL daselbst, zu ernennen.

Schwerin, den 7ten Januar 1820

GMSOW 1820, Nr. 3, S. 14

VON BODDIEN

Der hierunter befindliche Auszug aus dem vom General-Major VON BODDIEN zu Ludwigslust, als Inspekteur der Gendarmerie eingereichte Verzeichnisse der im Laufe des Jahrs 1832 von der Großherzoglichen Gendarmerie zur Haft gebrachten Personen wird damit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Schwerin, am 16ten März 1833

Tabelle… (in Ludwigslust: 1 Dieb, 25 Bagabonden und Landstreicher, 2 Bettler, 1 Steuer- und Zoll-Defraudanten, 4 Inländische Refractairs, 12 des Diebstahls, Betrugs, Umhervagirens, Bettelns u.s.w. verdächtig., 3 gegen Polizeigesetze sich Vergangene)

GMSOW 1833, Nr. 14, S. 62/63

VON BODDIEN

Das von dem General-Major VON BODDIEN zu Ludwigslust, als Inspekteur der Gendarmerie, eingereichte Verzeichnis sämmtlicher im Laufe des Jahres 1836 von der Großherzoglichen Gendarmerie zur Haft gebrachten Personen wird auszugsweise hieneben zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Schwerin, den 24sten Junius 1837

Tabelle… (in Ludwigslust: 41 Bagabonden und Landstreicher, 31 Des Diebstahls, Betrugs, Umhervagirens, Bettelns u.s.w. verdächtig., 12 Gegen Polizeigesetze sich Vergangene, 1 Auf Requisition höherer und anderer Behörden)

GMSOW 1837, Nr. 25, S. 144/145

VON BODDIEN

Das von dem Chef der Gendarmerie, General-Major VON BODDIEN vorgelegte Verzeichnis der im Jahre 1840 von der Großherzoglichen Gendarmerie zur Haft gebrachten Individuen wird in der hieneben abgedruckten Uebersicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Schwerin am 10ten März 1841

Tabelle… (in Ludwigslust: 3 Diebe, 2 Betrüger, 30 Bagabonden, 3 Bettler, 3 Steuer-, Zoll- und Post-Defraudanten, 1 Holzfrevler, 14 des Diebstahls, Betrugs, Umhervagirens, Bettelns Verdächtige, 1 Gegen Polizeigesetze sich Vergangene, 1 Ausländer, der zum Eintritt in hiesige Lande einer landesherrlichen Concession bedarf)

GMSOW 1841, Nr. 10, II. Abt., (2)

VON BORNSTEDT

Der Hauptmann Georg Wilhelm VON BORNSTEDT hat wegen des von ihm angekauften Gutes Jessenitz den Lehn-Eid vor Großherzoglicher Lehn Cammer obliegendlich abgeleistet, und ist darauf mit dem genannten Gute belehnet worden.

Schwerin, den 24sten August 1818

GMSOW 1818, Nr. 32, S. 134

VON BÜLOW

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben den Festungs-Commandanten Major VON BÜLOW zu Dömitz und den Commandanten Major VON LÜTZOW zu Wismar, um denselben bei Gelegenheit ihres 50-jährigen Dienst-Jubiläums einen Beweis Allerhöchst Ihres gnädigsten Wohlwollens zu geben, zu Oberstlieutenants zu ernennen geruhet.

Schwerin, den 6ten März 1833

GMSOW 1833, Nr. 11, S. 48

VON KÖNEMANN

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Kammerherrn VON KÖNEMANN auf Pritzier die Fällung und den Verkauf von 100 bis 130 Stück Eichen auf der Feldmark des Lehngutes Goldenitz landes- und lehnsherrlich zu gestatten geruhet.

Schwerin, am 14ten Mai 1833

GMSOW 1833, Nr. 21, S. 114

VON KÖNEMANN

Vor Großherzoglicher Lehn-Kammer haben resp. Lehn- und Homagial-Eide abgeleistet:

der Kammerherr Franz VON KÖNEMANN wegen des von seinem Vater, dem Geheimen Rath VON KÖNEMANN, ihm überwiesenen Allodialguts Pritzier c.p., Amts Wittenburg, und der Gutsbesitzer Hellmuth VON KÖNEMANN wegen des von seinem Vater dem Geheimen Rath VON KÖNEMANN, ihm überlassenem Lehnguts Goldenitz mit der theils lehnbaren, theils allodialen Pertinenz Gößlow, Amts Wittenburg und Schwerin, am 5ten v. M.

GMSOW 1847, Nr. 33, III. Abt., (7)

VON KOPPELOW

Der Candidat der Rechte Ernst VON KOPPELOW ist als Auditor und Mitarbeiter absque voto bei dem Aemtern Grabow und Eldena angestellt worden.

Schwerin am 9ten April 1847

GMSOW 1847, Nr. 13, III. Abt., (4)

VON LADIGES

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruhet, den bisherigen dritten Beamten, Domainenrath VON LADIGES zu Neustadt, zum zweiten Beamten zu Boizenburg zu befördern.

Schwerin, den 15ten Februar 1833

GMSOW 1833, Nr. 9, S. 32

VON LÜCKEN

Se. Königliche Hoheit haben allergnädigst geruhet, den Carl VON LÜCKEN zu Toddin zu Allerhöchst Ihrem Jagdjunker zu ernennen und ihm darüber das Patent unterm heutigen Dato ausfertigen zu lassen.

Schwerin, den 15ten August 1833

GMSOW 1833, Nr. 34, S. 163

VON LÜTZOW

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Kammerherrn Baron Joseph VON LÜTZOW zu Ludwigslust zum Oberschenk zu ernennen geruht.

Schwerin, den 30sten Julius 1837

GMSOW 1837, Nr. 26, S. 152

VON MALTZAHN

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet, den bisher beim hiesigen Amte gestandenen Amts-Auditor VON MALTZAHN zum Amte Neustadt zu versetzen und ihm das Votum beizulegen.

Schwerin, den 21sten Mai 1833

GMSOW 1833, Nr. 33, S. 149

VON MECKLENBURG

Durch das zu Ludwigslust gestern Nachmittag gegen 4 Uhr durch einen Schlagfluß erfolgte, plötzliche Ableben des allgemein verehrten Herzogs Carl August Christian VON MECKLENBURG Hoheit ist die ganze Großherzogliche Familie in die tiefste Trauer gesetzt worden.

Schwerin, am 23sten Mai 1833

GMSOW 1833, Nr. 19, S. 104

VON MECKLENBURG

Seine Königliche Hoheit der allerdurchlauchigste Großherzog Friederich Franz endete heute Morgen gegen 9 Uhr zu Ludwigslust in seinem 81sten Lebens- und seinem 52sten Regierungs-jahre sein Erdenleben. Er hatte dasselbe vom Vaterlande geweihet, welches in Ihm den gerechten Regenten verlor und den geliebten Landesvater betrauert. In Folge dieses hohen Todesfalls, wodurch auch das gesammte Großherzogliche Haus in die tiefste Trauer versenkt wurde, ist die Regierung der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Lande Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzoge Paul Friederich angefallen und von Allerhöchst Denselben sofort angetreten worden.

Schwerin, am 1sten Februar 1837

GMSOW 1837, Nr. 4, S. 27

VON PENTZ

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben geruhet, den Amtsverwalter VON PENTZ zu Hagenow, unter Beilegung des Characters als Amtmann, in die durch den Abgang des Amtmanns PASSOW erledigte Beamtenstelle zu versetzen.

Schwerin am 17ren December 1840

GMSOW 1841, Nr. 1, III. Abt., (2)

VON PLESSEN

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben den Canditaten der Rechte Hermann Leopold Christian VON PLESSEN zu Ludwigslust zum Auditor bei der Justiz-Canzlei in Rostock allerhöchst zu ernennen geruhet.

Schwerin, den 28sten November 1833

GMSOW 1833, Nr. 48, S. 224

VON PLESSEN

Serenissimus haben allergnädigst geruhet, dem Amts-Auditor und Mitarbeiter Otto Theodor VON PLESSEN zu Hagenow das votum in judicialibus beizulegen.

Schwerin, den 27sten Januar 1833

GMSOW 1833, Nr. 6, S. 23

VON PRESSENTIN

Der Amts-Mitarbeiter Carl VON PRESSENTIN zu Grabow ist zum wirklichen Beamten bei den vereinigten Aemtern Grabow-Eldena, mit dem Charakter als Amtsverwalter, befördert worden.

Schwerin am 24sten April 1847

GMSOW 1847, Nr. 16, III. Abt., (1)

VON SEYDEWITZ

Der Postschreiber VON SEYDEWITZ in Boitzenburg ist an das Hof- und Hauptpostamt in Ludwigslust, …, versetzt worden.

Schwerin am 4ten August 1847

GMSOW 1847, Nr. 24, III. Abt., (3)

VON VOß

Se. Königl. Hoheit der Allerdurchlauchigste Großherzog haben allergnädigst geruhet, den Amts-Auditor Carl VON VOß zum interimistischen vierten Beamten bei den Aemtern Grabow-Eldena zu bestellen.

Schwerin, den 9ten März 1833

GMSOW 1833, Nr. 13, S. 58

VON WICKEDE

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhet, den bisherigen Amts-Auditor VON WICKEDE zum dritten Beamten bei dem Amte Dömitz, mit Beilegung des Characters eines Amtsverwalters, zu bestellen.

Schwerin, den 30sten März 1833

GMSOW 1833, Nr. 16, S. 74

WÄCHTLER

siehe Seminarlehrer in Ludwigslust ACKERMANN

-

WALLMANN

Von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge ist dem Tschlermeister WALLMANN zu Grabow der Character eines Hof-Tischlers in Gnaden erteilt worden.

Schwerin, den 29sten April 1833

GMSOW 1833, Nr. 23, S. 123

WALTER

Zu der gesetzlichen Prüfung derjenigen Landschullehrer, welche auf einträglichere Stellen versetzt zu werden wünschen, ist der dreiundzwanzigste August d.J. bestimmt, und haben alle, welche ein Zeugniß des competirenden Herrn Superintendenten vorlegen können, sich Tags zuvor bei mir zu melden.

Ludwigslust, den 24sten Julius 1837

Oberhofprediger WALTER

GMSOW 1837, Nr. 28, S. 156

WEBER

siehe Candidaten der Theologie Friedrich BAUER (1818)

-

WEBER

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben den Amts-Mitarbeiter cum voto Heinrich Friedrich WEBER zu Neustadt zum dritten Beamten und Amtsverwalter beim dortigen Amte allergnädigst zu befördern geruhet.

Schwerin, den 16ten März 1833

GMSOW 1833, Nr. 14, S. 62

WEBER

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruhet, den Amtsverwalter WEBER zu Neustadt, mit dem Character als Amtmann, in die durch Versetzung des Amtmanns KOPPE zu Johannis d.J. erledigte zweite Beamtenstelle daselbst zu befördern und den Oberamtmann MARTINI zu Grabow zum ersten Beamten in Crivitz zu ernennen.

Schwerin am 8ten Junius 1841

GMSOW 1841, Nr. 18, III. Abt., (2)

WEBER

Von den zur Beförderung der Bienenzucht in den Domainen den Schullehrern, Altentheilern, Büdnern und Einliegern jährlich ausgesetzten beiden Prämien von 10 Rthlrn. und 5 Rthlrn. N2/3tel ist, in Berücksichtigung der Zahl der durchgewinterten Bienenstöcke, für das Jahr 1841:

a) die erste Prämie

dem Büdner C. WEBER zu Vielank,,

b) die zweite Prämie

dem Schullehrer DIEN zu Vietz,

dem Büdner MEINCKE zu Techentin im Amte Grabow,

und zwar den beiden zuletzt genannten (MEINCKE) jedem zur Hälfte, da die zahl der von beiden durchgewinterten Stöcke gleich groß ist, und dem Rademacher Ihde zu Hoort zuerkannt worden. Die Vorgenannten können solche Pramien bei den ihnen vorgesetzten Aemtern entgegennehmen.

Schwerin am 16ten August 1841

GMSOW 1841, Nr. 22, II. Abt., (7)

WEBER

Von den, zur Beförderung der Bienenzucht in den Domainen, den Schullehrern, Altentheilern, Büdnern und Einliegern jährlich ausgesetzten beiden Prämien ist, in Berücksichtigung der Zahl der durchwinterten Bienestöcke, für das Jahr 1847 die erste Prämie… …dem Büdner WEBER zu Vielanck, Amts Dömitz zuerkannt worden. Die Vorgenannten können solche Prämien bei den ihnen vorgesetzten Aemtern entgegennehmen.

Schwerin am 25sten August 1847, GMK

GMSOW 1847, Nr. 26, II. Abt., (3)

WENDT

Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben allergnädigst geruhet den Oeconomen Georg WENDT zu Hagenow, mit dem Titel eines Cammer-Commisairs zu begnadigen.

Schwerin, den 14ten April 1818

(Großherz. Cammer)

GMSOW 1818, Nr. 15, S. 63

WENDT

Bei dem gemeinschaftlich angeordneten, und heute eröffneten Ober-Appellations-Gerichte zu Parchim sind der bisherige Regierungsrath Cammerherr VON OERTZEN als Präsident, der bisherige Justiz-Rath VON HOBE als Vice-Präsident, und die bisherigen Hof- und Landgerichts-Assesoren FROMM und Baron VON NETTELBLAT, imgleichen der bisherige Canzellei-Rath BERLIN als Ober-Appellations-Räthe angestellet worden.

Zum Secretaire ist ernannt der Gerichts-Rath WENDT aus Ludwigslust, zu Protonotarien und Registratoren sind der Rath NOLDE aus Neustrelitz und der Doctor SCHULTETUS aus Güstrow bestellt, und zu Canzellisten die bisherigen Canzellisten HAUE und EISFELDT, als Copist aber ist der Commisions-Secretair WILHELMS aus Schwerin und als Pedell der vormalige Bediente KROWAß angestellt.

Schwerin, den 1. Octbr. 1818

GMSOW 1818, Nr. 37, S. 153

WENDT

Se. Königl. Hoheit haben, nach weiterer Beförderung des bisherigen Richters, Gerichtsrath WENDT zu Ludwigslust, den bisherigen Gerichtsverwalter, Advocaten RICHTER, wiederum zum würklichen Richter, imgleichen den Advocaten WIECHELT zum Gerichtsverwalter zu Ludwigslust zu bestellen geruht.

Schwerin, den 7. Novbr. 1818

GMSOW 1818, Nr. 43, S. 176

WENDT

Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben den bisherigen ersten Beamten zu Hagenow Geheimen Amtsrath WENDT zum wirklichen Kammerrath zu ernenn und zu bestellen geruht.

Schwerin, am 16ten März 1833

GMSOW 1833, Nr. 14, S. 62

WENDT

Dem Doctor der Medicin Carl Johann Georg Friedrich WENDTaus Grabow ist, nach beigebrachtem medicinalordnungsmäßigem Zeugnisse seiner Fähigkeit zur Ausübung der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe, die unbeschränkte Consession zur medicinischen Praxis in den hiesigen Landen erteilt worden.

Schwerin, am 19ten August 1837

GMSOW 1837, Nr. 32, S. 175

WESTPHAL

Nach dem Ableben des Försters WESTPHAL zu Kuhstorf ist diese Försterstelle eingegangen und dagegen der bisherige Unterförster SCHMIDT zu Ramm zum Förster für den Rammer Forst von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge ernannt worden.

Schwerin, am 7ten Julius 1837

GMSOW 1837, Nr. 27, S. 153

WIECHELT

siehe Gerichtsrath WENDT (1818)

-

WILBRANDT

siehe Seminarlehrer in Ludwigslust ACKERMANN

-

WINCKLER

Der Hoftrompeter Carl Gottlieb WINCKLER in Ludwigslust, ist nach dem ohnlängst erfolgten Ableben des Structuarius RÖPKE hieselbst, von Ihro Königl. Hoheit dem Großherzoge unterm heutigen dato wiederum zum Structuario bei hiesiger Dom-Kirche ernannt und bestellet worden.

Schwerin, den 10. April 1818

GMSOW 1818, Nr. 15, S. 63

WOLDE

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Erbzollbureaugehülfen Carl Ernst WOLDE in Dömitz zum Registratur-Gehükfen und Actuar beim Criminal-Collegio in Bützow zu ernennen und zu bestellen geruhet.

Schwerin, am 31sten Mai 1837

GMSOW 1837, Nr. 22, S. 132

WULFF

Notificatorium für Beurlaubte des Großherzoglichen Dragoner-Regiments.

Nachdem mehrere Beurlaubte aus den Recrutierungsjahren 1821 bis 1831 der unterm 1sten April v.J. erlassene Aufforderung zur Entgegennahme ihrer Abschiede nicht Folge geleistet haben, so werden diese wiederholt daran erinnert.

Gleichzeitig werden die Beurlaubten aus dem Recrutierungsjahr 1832 aufgefordert, gegen portofreie Übersendung ihrer Urlaubspässe, oder auch persönlich ihre Abschiede bei dem Regiments-Quartiermeister WULFF in Grabow entgegen zu nehmen. Die resp. Orts-Obrigkeiten werden geziemend ersucht, die Befolgung des vorstehenden Notificatorii den Betreffenden anbefehlen lassen zu wollen.

Ludwigslust, den 7ten April 1837.

Von Pentz, General-Major

GMSOW 1837, Nr. 14, S. 97

 

 

Ortschaft

Bemerkung

Quelle

Dömitz

Da bei der bisher noch nicht vollendeten neuen Befriedung der Festung zu Dömitz Entweichungen einzelner Gefangenen nicht immer zu verhüten gestanden; so soll, zur Verdoppelung der Aufmerksamkeit auf deren Ergeifung und Einholung, für denjenigen, der einen aus Dömitz entsprungenen Gefangenen wieder zur Haft bringen wird, eine Fang-Prämie von zehn Rthlr. M.V. hiemit ausgeboten seyn und aus der Festungs-Kasse bei der Ablieferung baar ausgezahlt werden.

Gegeben auf unserer Festung Schwerin, den 17. Oktober 1820

Friederich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard;

A.G. von Brandenstein

GMSOW 1820, Nr. 31, S. 145

Dömitz (u. alle Orte an der Elde)

Friederich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr-

Wenn gleich schon unterm 12ten Septbr. 1768 Unsere Beamten zu Lübz, Grabow, Neustadt, Crivitz, Warnitz und Eldena, so wie die Magistrate zu Parchim, Lübz, Crivitz, Neustadt und Grabow, imgleichen die damaligen Gutsbesitzer von Möderitz, Cummin und Niendorff, befehliger sind, den Elde-Strom jährlich zur bequemsten Jahreszeit vom Kraut und anderen, den Lauf des Stroms hemmenden und die Austretung desselben verursachenden, Hindernissen tüchtig zu reinigen, auch die ungebührlich etwa gemachten Stauungen aufzureißen, und diese Vorschrift unterm 16ten Mai 1786 mittelst specieller Verordnungen an die vorgenannten Beamten und an die zu Plau, so wie auch an die derzeitigen Guts-Eigentümer von Daschow, Penzlin, Passow, Möderitz, Weissin, Klein Niendorff und Cummin, imgleichen an die Magsitrate zu Parchim, Lübz, Plau und Grabow ihrem ganzen Inhalte nach, mit dem Hinzufügen gnädigst ernstlich erneuert ist, daß da, wo nöthig, diese Auskrautung und Reinigung der Elde mehr als einmal im Jahr mit gehörigem Fleiß und guter Aufsicht geschehen solle; so haben Wir doch ungerne bemerken müssen, daß diese heilsame Verfügung bisher nicht gehörig beobachtet ist und dadurch alle an der Elde belegenen niedrigen Ländereien und Wiesen fast jährlich, ja oftmals bei starkem Regen mitten im Sommer, überschwemmt worden sind.

Mit Erneuerung der vorerwähnten Verordnungen, resp. vom 12ten Sept. 1768 und 16ten Mai 1786, werden daher alle an der Elde von Plau bis Dömitz belegene Behörden und Gutsbesitzer hiemit gnädigst ernstlich befehliget und angewiesen: die tüchtige Krautung und Reinigung der Elde im bevorstehenden Monat Junius dieses Jahrs tempestive, imgleichen wiederum vor Eintritt des Herbstes, und künftig alljährlich eben so, gehörig beschaffen zu lassen, und zwar in der Maaße, daß damit bei Dömitz angefangen und ununterbrochen Stromaufwärts bis Plau fortgefahren werde. Sofort nach verstrichener Krautungszeit wird eine Strom-Schau geschehen, und haben sodann diejenigen Behörden, welche es an tüchtiger Krautung und Reinigung des Stroms haben ermangeln lassen, ohnfehlbar zu gewärtigen: daß solche sofort auf ihre Kosten werden verfüget und diese unaufhältlich, mittels gefraktester Execution, werden beigetrieben werden. Wornach sich ein Jeder zu richten.

Gegeben auf unserer Vestung Schwerin, den 30ten Mai 1818

Friederich Franz

GMSOW 1818, Nr. 22, S. 89

Eldena

Es wird hierdurch gemeinkündig gemacht, daß der diesjährige Frühlings-Jahrmarkt zu Eldena, wegen der eintretenden stillen Woche, am Tage vor Marien-Verkündung, also am 24sten März, gehalten werden soll.

Schwerin, den 29sten Februar 1920

GMSOW 1820, Nr. 9, S. 42

Grabow

Nach den bei Großherzoglicher Kammer eingereichten Makler-Attesten ist der Durchschnittspreis des Scheffels Roggen, großen Maßes, 5) zu Grabow: 8/14 Tage vor Antoni 2 Rthlr. 24 ßl. gewesen, und beträgt der nach den Contracten der Erbpächter, Erbzinsleute und Büdner in den Großherzoglichen Domainen zu Johannis 1847 zur Regulirung des Geldcanons, der Erbpacht und der Grundheuer für die nächste Periode geltende 20jährige Durchschnittspreis in runden Summen, mit Weglassung der Pfennigbrüche: ad 5. 1 Rthlr. 10 ßl, 9 pf

Schwerin am 27sten Feburar 1847, GMK, von Leventzow

GMSOW 1847, Nr. 8, II. Abt., (2)

Grabow

Zu jedermanns Nachricht und Nachachtung wird hiermit bekannt gemacht: daß der sonst auf den Freitag vor Dionysius einfallende Herbst-Jahrmarkt zu Grabow, für dieses Jahr nicht am 2ten October, sondern am Donnerstag vor Dioisius den 8ten October gehalten werden solle.

Schwerin, den 23. September 1818

GMSOW 1818, Nr. 34, S. 140

Hagenow

Für die Erhebung des Chausseegeldes auf der jetzt vollendeten Chaussee von Hagenow bis zum dortigen Bahnhofe wird der allgemeine Chausseegeld-Tarif zur Anwendung kommen.

Schwerin am 28sten Julius, GMLR, L. von Lützow

GMSOW 1847, Nr. 24, II. Abt., (1)

Kuhstorf (Eichhof)

Die Bekanntmachung vom 28sten v.M. wegen der Benennung der Besitzung des Herzogs Gustav Hoheit zu Kuhstorf, Amts Hagenow, wird dahin berichtiget, daß diese Besitzung nicht „zur Eiche“ sondern „Eichhof“ genannt seyn soll.

Schwerin, den 20sten Julii 1820

GMSOW 1820, Nr. 22, S. 99

Kuhstorf (Zur Eiche)

Der für des Herzogs Gustav Hoheit zu Kuhstorf, Amts Hagenow, angelegten kleinen Besitzung ist der Name „zur Eiche“ beigelegt worden.

Schwerin, den 28sten Junii 1820

GMSOW 1820, Nr. 21, S. 95

Lewitzer Wiesen

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge, auf Antrag der Flussbau-Direktion, die Benennung des gegrabenen neuen Kanals durch die Lewitzer Wiesen „Friederich-Franz-Kanal“ gnädigst genehmiget worden ist.

Doberan, den 13ten August 1833

GMSOW 1833, Nr. 33, S. 159

Lübtheen

Der Frühlingsmarkt in dem Flecken Lübtheen wird für dies Jahr nicht am sechsten April, wie im kleinen Kalender angegeben ist, sondern nach der Andeutung im Staats-Kalender, am dreizehnten April gehalten werden.

Schwerin, den 18ten März 1820

GMSOW 1820, Nr. 11, S. 50

Ludwigslust

Auf Antrag des Gerichts zu Ludwigslust ist der dortige, auf den 15ten k.M. angesetzte Herbstmarkt auf den 14ten k.M. September verlegt worden.

Schwerin am 9ten August 1841

GMSOW 1841, Nr. 22, II. Abt., (2)

Ludwigslust (Neustadt)

Die bisherige, von Ludwigslust über Neustadt bis Parchim führende, durch die diese Ortschaften verbindende Chaussee entbehrlich gewordene Landstraße ist aufgehoben und wird nur auf der Strecke von Neustadt bis dahin, wo der nach dem Hofe Steinbeck führende Weg sich abzweigt, als Communicationsweg bei Bestande bleiben.

Schwerin am 3ten Februar 1847, GMLR, L. von Lützow

GMSOW 1847, Nr. 6, II. Abt., (2)

Ludwigslust (Neustadt)

Auf Ersuchen der Beamte zu Neustadt wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß, da die Frühlingsjahrmärkte zu Ludwigslust und Dambeck, Amts Neustadt, beide auf den 2ten mai d. J. angesetzt, der letztere zum Vortheil des handelnden Publicums auf den 9ten Mai, den Dienstag nach Himmelfahrt, verlegt sein soll.

Schwerin, am 3ten April 1837

GMSOW 1837, Nr. 13, S. 91

 

 

Abkürzungen:

Abt

Abteilung

GH

Großherzogtum

GMK

Großherzoglich Mecklenburgische Kammer

GMLR

Großherzoglich Mecklenburgische Landesregierung

GMSOW

Großherzogliches Mecklenburg-Schwerinsches officielles Wochenblatt

VO

Verordnung

 

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