Maaße und Gewichte im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin (1838)

 

Ellenmaaß.

Die Hamburger Elle zu 254 Pariser Linien ist gesetzlich.

 

Die Rostocker Elle = 255,08 Pariser Linien =

0,5754 Franz. Meter.

1,0045 Hamburg. Elle.

0,9850 Hannover Elle.

1,0180 Leipziger Elle.

0,8628 Preuß. Elle.

 

Die Wismarer Elle = 258 Pariser Linien =

0,5820 Franz. Meter.

1,0157 Hamburg. Elle.

0,9963 Hannover Elle.

1,0296 Leipzig. Elle.

0,8489 Leipzig. Brab. Elle.

1,01108 Lübecker Elle.

0,8726 Preußische Elle

 

Fußmaaß.

Der Lübecker Fuß ist als Landesmaaß anerkannt und soll bei Landes-Vermessungen angewendet werden. Auch der Rheinische Fuß (siehe Preußen) ist gebräuchlich. Der alte Rostocker Fuß mißt 11 Rheinische Zoll, ist demnach 127,54 Pariser Linien = 1/2 Rostocker Elle.

Flüssigkeitsmaaß. 

Flüssigkeitsmaaß. Der Lübecker Pot (Maaß) ist als Einheit zu 45 5/8 Pariser Kubikzoll gesetzlich bestimmt und zum allgemeinen Landesmaaß erklärt. Das Fuder hat 4 Oxhoft oder 6 Ahm à 4 Anker (oder à 5 Eimer à 4 Viertel) à 5 Viertel à 2 Stübchen à 2 Kannen à 2 Pot oder Quartier à 2 Oeßel oder Planken. Wegen Vergleichung siehe Lübeck. Die Biertonne, à 4 Viertel à 16 Kannen hält 5840 Pariser Kubikzoll.

Getreidemaaß. Der als gesetzliches Landesmaaß declarirte Rostocker Kornscheffel hält 1960,5 Pariser Kubikzoll =

0,4661 Amsterdam. Sack.

0,4923 Antwerpen. Viertel.

0,1749 Baiersche Schaff.

1,5000 Boitzenburg. Himt.

0,1252 Braunschweig. Scheffel.

0,5250 Bremer Scheffel.

0,2796 Dänische Tonne.

0,3745 Dresdner Scheffel.

0,1357 Engl. Quarter.

0,38889 Franz. Hectoliter.

0,3691 Hamburg. Scheffel.

0,2081 Hannover. Malter.

0,3889 Holländ. Mudde.

0,5620 Leipzig. Scheffel.

1,1642 Lübeck. Korn-Scheffel.

0,9812 Lübeck. Hafer-Scheffel.

0,7076 Preuß. Scheffel.

0,5647 Riga. Loof.

0,8875 Rostock. Hafer-Scheffel.

0,3898 Rotterdam. Sack.

0,1854 Russische Tschetwert.

0,2654 Schwedische Tonne.

0,6324 Wiener Metzen.

 

Nur dieser Kornscheffel darf gebraucht werden;

der Haferscheffel von 2209 Pariser Kubikzoll =

0,4382 Franz. Hectoliter.

1,1268 Mecklenb. Korn Scheff.

1,1056 Lübeck. Hafer-Scheffel.

0,7972 Preuß. Scheffel.

ist gänzlich untersagt.

Der große Parchimer Scheffel ist dem Preußischen gleich.

In Boitzenburg hat der Sack 6 Himt à 4 Spint; der Wispel hat 48 Himt und wird gleich 32 Rostocker Scheffel gerechnet, also sind 3 Himt = 2 Scheffel.

Das Lauenburger Maaß, welches in Boitzenburg mitunter noch gebraucht wird, ist circa 8 pCt. Größer als das Boitzenburger.

 

Gewichte.

Gesetzliches Landesgewicht ist das Lübecker. Das Handels- oder Kramergewichtspfund in Rostock (zu Seide, Gewürzen und feinen Waaren) wird dem Hamburger Pfunde gleich geachtet; es wiegt jedoch 0,484028 Franz. Kilogramm und ist daher 0,118 Franz. Gramme leichter.

Das Rostocker Stadtwaagepfund, welches von Bäckern, Fleischern, auf Märkten u.s.w., gebraucht wird, wiegt 10574,1719 Holländ. As =

0,508229 Franz. Kilogramm.

1,0497 Hamburg. Pfund.

1,0485 Lübecker Pfund.

1,0866 Preuß. Pfund.

Apothekergewicht ist das Nürnberger.

Das Schiffspfund hat 2 1/2 Centner à 8 Liespfund à 14 Handelspfund. Der Stein Flachs hat 20, Wolle 10 Pfund à 32 Loth. Die Tonne Butter soll 224 Pfund netto wiegen.

Gold- und Silbergewicht ist die Kölnische Mark von 4864 Holländ. As.

In Wismar wird in der Regel das Hamburger Pfund, bei Russischen und Schwedischen Producten aber das Alt-Amsterdamer Pfund gebraucht.

 

 

Quelle:

Die Maaße und Gewichte der deutschen Zoll-Vereins-Staaten und vieler anderer Länder und Handelsplätze in ihren gegenseitigen Verhältnissen, Stuttgart und Tübingen 1838“.

Ich habe den Text buchstabengetreu (außer den Verweisen zu anderen Seiten) aus der Quelle übernommen.

 

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